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Landesrecht Freistaat Bayern: Bayerisches Personalvertretungsgesetz

Mit Wahlordnung ; Kommentar - 3. Auflage

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Der vorliegende Kommentar wurde in seiner 3. Auflage komplett neu überarbeitet und stellt für Studium und Wissenschaft eine große Hilfe dar. Von den zahlreichen Änderungen der Neuauflage sind hervorzuheben: - Alle ausländischen Beschäftigten sind uneingeschränkt wahlberechtigt - Die Institution der Vertrauensperson der ausländischen Beschäftigten entfällt - Die Jugendvertretung wird zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung erweitert - Die jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren haben das volle Wahlrecht zur Personalvertretung - Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden und in der Personalvertretung anteilsmäßig vertreten sein Neben der Kommentierung der geänderten Vorschriften sind die vorhandenen Erläuterungen weiter ausgebaut worden. Besonderer Wert wurde dabei auf die Anforderungen aus der Praxis gelegt. Rechtsprechung und Schrifttum werden bis Juli 1999 nachgewiesen und sind sorgfältig ausgewertet worden. Eine stärkere Gliederung des Textes und ein erheblich erweitertes und vertieftes Sachregister erschließen den Inhalt der Kommentierung jetzt noch besser. Für Personalräte, Verwaltung, Richter, Rechtsanwälte

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Landesrecht Freistaat Bayern: Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Kurt Schelter, Joseph Seiler

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2000
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Titre
Landesrecht Freistaat Bayern: Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Sous-titre
Mit Wahlordnung ; Kommentar - 3. Auflage
Langue
Allemand
Éditeur
Beck
Publié
2000
Format
rigide
Pages
844
ISBN10
3406442641
ISBN13
9783406442643
Séries
Description
Der vorliegende Kommentar wurde in seiner 3. Auflage komplett neu überarbeitet und stellt für Studium und Wissenschaft eine große Hilfe dar. Von den zahlreichen Änderungen der Neuauflage sind hervorzuheben: - Alle ausländischen Beschäftigten sind uneingeschränkt wahlberechtigt - Die Institution der Vertrauensperson der ausländischen Beschäftigten entfällt - Die Jugendvertretung wird zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung erweitert - Die jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren haben das volle Wahlrecht zur Personalvertretung - Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden und in der Personalvertretung anteilsmäßig vertreten sein Neben der Kommentierung der geänderten Vorschriften sind die vorhandenen Erläuterungen weiter ausgebaut worden. Besonderer Wert wurde dabei auf die Anforderungen aus der Praxis gelegt. Rechtsprechung und Schrifttum werden bis Juli 1999 nachgewiesen und sind sorgfältig ausgewertet worden. Eine stärkere Gliederung des Textes und ein erheblich erweitertes und vertieftes Sachregister erschließen den Inhalt der Kommentierung jetzt noch besser. Für Personalräte, Verwaltung, Richter, Rechtsanwälte