Paramètres
- 496pages
- 18 heures de lecture
En savoir plus sur le livre
Das Lehrbuch bietet ein didaktisches Drei-Stufen-Modell, um urheberrechtliche Kenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen. Auf der Basis theoretischer sowie praktischer Fragestellungen auf dem Gebiet des Urheberrechts werden bedeutende Entscheidungen des BGH herangezogen, die die dogmatischen Schwerpunkte des Falles herausarbeiten. Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, wie z. B. die Rechtsprechung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung und zu Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten ebenso wie die des BGH zur Abbildung von Kunstwerken als Thumbnails in Suchmaschinen und zur Störerhaftung eines WLAN-Inhabers.
Achat du livre
De Gruyter Studium: Urheberrecht, Artur Axel Wandtke, Sebastian Schunke, Claire Dietz-Polte, Michael Kauert, Kirsten-Inger Wöhrn
- Langue
- Année de publication
- 2010
- product-detail.submit-box.info.binding
- (souple),
- État du livre
- Très bon
- Prix
- 3,99 €
Modes de paiement
Personne n'a encore évalué .
- Titre
- De Gruyter Studium: Urheberrecht
- Sous-titre
- 2. Auflage
- Langue
- Allemand
- Auteurs
- Artur Axel Wandtke, Sebastian Schunke, Claire Dietz-Polte, Michael Kauert, Kirsten-Inger Wöhrn
- Éditeur
- De Gruyter
- Publié
- 2010
- Format
- souple
- Pages
- 496
- ISBN10
- 3110251043
- ISBN13
- 9783110251043
- Séries
- Mots clés
- Sciences sociales, Manuels, Affaires & Gestion, Thématique juridique, Allemagne, Droit d'auteur, Droit économique, Propriété intellectuelle
- Description
- Das Lehrbuch bietet ein didaktisches Drei-Stufen-Modell, um urheberrechtliche Kenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen. Auf der Basis theoretischer sowie praktischer Fragestellungen auf dem Gebiet des Urheberrechts werden bedeutende Entscheidungen des BGH herangezogen, die die dogmatischen Schwerpunkte des Falles herausarbeiten. Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, wie z. B. die Rechtsprechung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung und zu Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten ebenso wie die des BGH zur Abbildung von Kunstwerken als Thumbnails in Suchmaschinen und zur Störerhaftung eines WLAN-Inhabers.


