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Abstandsflächen im baden-württembergischen Baurecht

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Mit der Novelle 1995 der Landesbauordnung sind auch die Abstandsvorschriften wesentlich geändert worden. So wurden u. a. die Abstandsflächen verringert, das „Schmalseitenprivileg“ ausgedehnt, der Grenzbau von Nebengebäuden weitergehend als bisher ermöglicht und Abweichungen erleichtert. Damit soll vor allem der Wohnungsbau, darüber hinaus aber das verdichtete Bauen, nicht zuletzt im Interesse eines sparsamen Landschaftsverbrauchs, begünstigt werden. Das vorliegende Werk kommentiert die Abstandsvorschriften der §§ 5 und 6 LBO ausführlich, wobei die höchstrichterliche Rechtsprechung umfassend herangezogen worden ist. Anhand von zahlreichen Abbildungen werden die Regelungen auch optisch aufbereitet und deren Zielsetzung noch verständlicher gemacht. Das Werk ist ein Auszug aus „Sauter, Kommentar zur Landesbauordnung für Baden-Württemberg“. Die Autoren: Klaus Imig, Ministerialrat im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Dr. Adolf Kiess, Präsident der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Volker Hornung, Ministerialrat im Innenministerium Baden-Württemberg

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Abstandsflächen im baden-württembergischen Baurecht, Klaus Imig

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1984
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