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Arzneimittel sind besondere Waren mit sowohl nützlichen als auch risikobehafteten Eigenschaften. Aufgrund dieser Ambivalenz hat der Gesetzgeber die Produktinformation und die Werbung für Arzneimittel detailliert geregelt. Das Arzneimittelrecht legt fest, wie Packungsbeilagen und die Kennzeichnung der äußeren Umhüllung sowie des Behälters inhaltlich gestaltet sein müssen. Es regelt auch, unter welchen Bedingungen pharmazeutische Unternehmer zusätzliche Informationen bereitstellen dürfen. Diese Informationen unterscheiden sich von denen, die Pharmahersteller im Rahmen der Heilmittelwerbung angeben müssen, die im Heilmittelwerbegesetz normiert ist. Dieses Gesetz enthält abgestufte Informationspflichten und einen umfangreichen Katalog von Werbeverboten. Da sich diese verbraucherschützenden Regelungen teilweise überschneiden, ist es wichtig zu klären, wie die Informationspflichten mit den Werbeverboten in Einklang gebracht werden können. Der Verfasser untersucht zunächst aus Marketingperspektive, ob die vorgeschriebenen Informationen im Zusammenhang mit Arzneimittelverpackungen und Heilmittelwerbung als Werbung im ökonomischen Sinne gelten können. Anschließend erfolgt eine rechtliche Einordnung des Verhältnisses zwischen Informationspflichten und Werbeverboten, die sich an den Schutzzwecken der Vorschriften orientiert. Unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Maßstäbe wird eine Lösung erarbeitet, die sowohl den Interessen der
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Heilmittelwerberecht: Informationspflichten vs. Werbeverbote, Ronny Hildebrandt
- Langue
- Année de publication
- 2004
- product-detail.submit-box.info.binding
- (souple)
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- Titre
- Heilmittelwerberecht: Informationspflichten vs. Werbeverbote
- Sous-titre
- eine Untersuchung der Kollision von Informationspflichten mit Werbebeschränkungen im Arzneimittelsektor unter Berücksichtigung marketingpolitischer und wettbewerbsrechtlicher Aspekte
- Langue
- Allemand
- Auteurs
- Ronny Hildebrandt
- Éditeur
- Kovač
- Publié
- 2004
- Format
- souple
- Pages
- 297
- ISBN10
- 3830012594
- ISBN13
- 9783830012597
- Séries
- Description
- Arzneimittel sind besondere Waren mit sowohl nützlichen als auch risikobehafteten Eigenschaften. Aufgrund dieser Ambivalenz hat der Gesetzgeber die Produktinformation und die Werbung für Arzneimittel detailliert geregelt. Das Arzneimittelrecht legt fest, wie Packungsbeilagen und die Kennzeichnung der äußeren Umhüllung sowie des Behälters inhaltlich gestaltet sein müssen. Es regelt auch, unter welchen Bedingungen pharmazeutische Unternehmer zusätzliche Informationen bereitstellen dürfen. Diese Informationen unterscheiden sich von denen, die Pharmahersteller im Rahmen der Heilmittelwerbung angeben müssen, die im Heilmittelwerbegesetz normiert ist. Dieses Gesetz enthält abgestufte Informationspflichten und einen umfangreichen Katalog von Werbeverboten. Da sich diese verbraucherschützenden Regelungen teilweise überschneiden, ist es wichtig zu klären, wie die Informationspflichten mit den Werbeverboten in Einklang gebracht werden können. Der Verfasser untersucht zunächst aus Marketingperspektive, ob die vorgeschriebenen Informationen im Zusammenhang mit Arzneimittelverpackungen und Heilmittelwerbung als Werbung im ökonomischen Sinne gelten können. Anschließend erfolgt eine rechtliche Einordnung des Verhältnisses zwischen Informationspflichten und Werbeverboten, die sich an den Schutzzwecken der Vorschriften orientiert. Unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Maßstäbe wird eine Lösung erarbeitet, die sowohl den Interessen der