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Rolf Pohl

    Normalität der NS-Täter?
    Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung
    Feindbild Frau
    • Sexuelle Gewalt ist männlich. Täglich konfrontieren uns die Medien mit Berichten über „normale“ sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen oder gar Sexualmorde. Was sind die tieferen Ursachen für dieses Verhalten? Rolf Pohl kommt zu der Erkenntnis, daß diesen Gewaltformen eine ambivalente bis feindselige Einstellung zu Frauen zugrunde liegt, die als Tendenz bei fast allen Männern nachweisbar ist. Weiblichkeit wird von Männern unbewußt als Bedrohung erlebt und deshalb abgewehrt. Pohl weist nach, daß die gängigen Erklärungsversuche zu kurz greifen, die sexuelle Gewalthandlungen ausschließlich als Ausdruck männlicher Macht deuten und die Sexualität des Mannes unberücksichtigt lassen. Der Autor verknüpft den Ursprung geschlechtsbezogener Gewalt mit der geschichtlich-gesellschaftlichen Entstehung und Entwicklung der männlichen Sexualität und ihrer phallisch-aggressiven Ausrichtung. Denn entscheidend sind nicht allein die Triebgrundlagen von Sexualität und Aggression, sondern ihre Bindung an das gemeinsame Objekt: die Frau. Die typisch männliche Gewaltbereitschaft entspringt einer aus Lust, Angst, Neid, Wut und Hass bestimmten unbewußten Einstellung zur Weiblichkeit. Anhand einschlägiger ethnologischer und kulturvergleichender Studien zeichnet der Autor zunächst nach, wie unter dem Druck vorherrschender Männlichkeitsbilder die Verbindungen von Sexualität und Aggressivität auch in die Körper eingeschrieben werden. Männliche Initiationsriten unter Ausschluß der Frauen und der gesellschaftlichen Abwertung von Weiblichkeit sind für die kulturelle Erzeugung hegemonialer Männlichkeit entscheidend. Im weiteren untersucht Pohl die Wege der männlichen Sozialisation in westlichen Gesellschaften und setzt sich kritisch mit psychoanalytischen Erklärungsansätzen auseinander, die er mit neueren sozialpsychologischen Forschungen konfrontiert. Abschließend diskutiert der Autor das Verhältnis von männlicher Sexualität und Destruktionslust am Beispiel von Massenvergewaltigungen unter Kriegsbedingungen aus jüngster Zeit. Hass und Gewaltbereitschaft gegenüber Frauen, so die Kernthese des Autors, ist auch als Ergebnis einer Leugnung und Abwehr der männlichen, auf den weiblichen Körper gerichteten Begierde zu verstehen. Die durch Frauen ausgelöste sexuelle Erregung bestätigt die Abhängigkeit des Mannes und entlarvt die im männlichen Autonomiewunsch enthaltene Idee vollkommener Beherrschung und Kontrolle als wahnhafte Illusion.

      Feindbild Frau
    • Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich aus Anlaß der «Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung» ( 370 i. V. m. 42 AO) mit Grundfragen des Strafrechts, Steuerrechts und auch des Verfassungsrechts. Sie hat insbesondere zum Gegenstand: die «Grundfragen der strafrechtlichen Möglichkeiten einer Umgehungsbekämpfung»; die «historische Entwicklung der steuerrechtlichen Umgehungsbekämpfung in RAO und AO 1977»; die «Bedeutung des strafrechtlichen und steuerrechtlichen Gesetzesvorbehalts als Verfassungsschranken der Bekämpfung von Gesetzesumgehungen» (Erster Hauptteil) sowie die «Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung» (Zweiter Hauptteil). Die Studie belegt, daß auch dann, wenn, um das Vorliegen einer Steuerumgehung zu verschleiern, die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des Blankettstraftatbestandes des 370 AO erfüllt werden, an 42 AO keine strafrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden können. Dem steht Art. 103 Abs. 2 GG mit seinem Analogieverbot und Bestimmtheitsgebot entgegen. Gegenüber dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung stellt Art. 103 Abs. 2 GG strengere Anforderungen, denen 42 AO für das Strafrecht nicht genügt.

      Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung