Staatsrecht I
Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge






Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge
Grundrechte
Die Uberarbeitung bringt das Lehrbuch auf den aktuellen Stand. Es wurde erganzt um ein Kapitel zur Corona-Pandemie. Im Ubrigen folgt der Aufbau des Buches wie zuvor einer thematischen Ordnung, die von der Person ausgeht und sodann in konzentrischen Kreisen deren verschiedene Bezuge zur Umwelt in den Blick nimmt: Familie und Schule, Religion, Kommunikation, Wirtschaftsleben und Zugehorigkeit zum Staat. Bezuge zum Europarecht werden berucksichtigt. Schemata fur die Grundrechtsprufung finden sich im Abschnitt zu den allgemeinen Grundrechtslehren. Die systematische Darstellung wird anhand von 16 Fallen mit ausformulierten Losungsvorschlagen veranschaulicht. Rechtsprechungs- und Literaturhinweise orientieren sich am Ausbildungszweck. Das Lehrbuch richtet sich nicht nur an Studienanfanger, sondern insbesondere auch an Examenskandidatinnen und -kandidaten.
Entstehung, Wurzeln, Wandlungen und grundgesetzmäßige Neubestimmung einer dogmatischen Figur des Verfassungsrechts
Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand in der Weimarer Republik und umfasst die Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie, die auch heute relevant sind. Es besteht jedoch Unklarheit über deren Inhalt, Funktion und Anwendungsbereich. Ute Mager zeigt auf, dass diese Lehre bereits damals, mit dem Ziel, den Vorrang der Verfassung vor einfachem Recht zu begründen, eine erhebliche Variationsbreite aufwies, die auf unterschiedlichen Vorverständnissen basierte. Zur Vertiefung des Verständnisses untersucht die Autorin die ideengeschichtlichen Wurzeln, die in den Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über das Wesen des Rechts verankert sind. Sie analysiert die heutige Begriffsverwendung und verfolgt die Rezeption und den Wandel der Kategorie im Kontext des Grundgesetzes, das im Vergleich zur Weimarer Reichsverfassung eine stärkere Verbindlichkeit aufweist. Anschließend entwickelt sie ein System, in dem die heutige Funktion der Einrichtungsgarantien den Schutz von Autonomie und die selbstbestimmte Gestaltung privater Rechtsverhältnisse sowie die staatsferne Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben umfasst. Schließlich erläutert Mager die Konsequenzen für den Anwendungsbereich und den Schutzgehalt der Kategorie „Einrichtungsgarantie“.