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Ronald Richter

    Recht und Steuern
    Das neue Heimrecht
    Richtlinien für die ambulante Pflege
    Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
    Behandlungspflege 2020/21
    Intensivpflege und das GKV-IPReG
    • Intensivpflege und das GKV-IPReG

      Impulse für ambulante und stationäre Leistungserbringer

      • 135pages
      • 5 heures de lecture

      Die neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege wird prägnant erläutert, wobei Rechtsanwalt Ronald Richter zentrale Aspekte für Leistungserbringer in der ambulanten und stationären Pflege hervorhebt. Wichtige Fragen zur praktischen Umsetzung werden behandelt, darunter Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen, die Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen sowie die Unterscheidung verschiedener Patientengruppen. Zudem werden die Ziele der außerklinischen Intensivpflege und der Zugang der Versicherten zu den Leistungen thematisiert.

      Intensivpflege und das GKV-IPReG
    • Behandlungspflege 2020/21

      Kommentar und 61 Praxisfälle zu 37 SGB V und den Richtlinien zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege. Inklusive Intensivpflege Spezial

      • 304pages
      • 11 heures de lecture

      Die Rechtslage zur Behandlungspflege wird umfassend erläutert, um Ansprüche effektiv durchsetzen zu können. In der 6. Auflage werden aktuelle Themen wie die Neuordnung der Wundversorgung und die Neuregelungen zur psychischen Behandlungspflege behandelt. Zudem wird auf die Behandlungspflege in neuen Versorgungsformen sowie die Verordnungsfähigkeit in vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eingegangen. Dieser Ratgeber ist besonders wichtig für ambulante Dienste, Hausärzte, Beratungsstellen sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

      Behandlungspflege 2020/21
    • Das neue Recht Der neue Pflegebegriff und viele weitere Reformen mussen in der Praxis umgesetzt werden. Das neue Handbuch ist strikt anwendungsorientiert und fokussiert sich auf die fur die verunsicherte Praxis fundamental wichtigen Fragen des neuen

      Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
    • Wer hat wann Anspruch auf Behandlungspflege? Nur wer die Rechtslage kennt, kann Ansprüche durchsetzen. Welche das sind, auf welche gesetzlichen Vorgaben sie sich gründen und wie die Gerichte sie auslegen, vermittelt dieser Ratgeber anhand von 60 Fallbeispielen. Systematisch, kurz und knapp, mit Schaubildern. Wichtig für ambulante Dienste und Sozialstationen, Hausärzte und Beratungsstellen sowie für Pflegebedürftige und Angehörige. Der Ratgeber in 5. Auflage auf dem aktuellen Gesetzesstand! Die geänderten HKP-Richtlinien sind am 5.4.2018 in Kraft getreten.

      Behandlungspflege 2018/19
    • Die Pflegestärkungsgesetze I bis III haben die Pflegeversicherung grundlegend verändert. Die komplett neu bearbeitete 2. Auflage des Handbuches bringt auf den Punkt, was Sie für Ihre Einrichtung oder Ihren ambulanten Dienst wissen müssen: - Was bringt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Detail? - Welche Leistungen sind wann bei welchem Pflegegrad zu beziehen? - Welche Neuregelungen gibt es bei der Hilfe zur Pflege im SGB XII? - Was ändert sich bei Vergütungsregelungen und Abrechnungsprüfung? - Wie wirkt sich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil aus? - Wie lassen sich Personalkosten refinanzieren? Rechtsanwalt Ronald Richter stellt die Veränderungen sehr gut verständlich vor. Er beschreibt die Bedeutung für die Einrichtungen und gibt wertvolle Tipps für rechtssicheres Verhalten.

      Die neue soziale Pflegeversicherung PSG I, II und III
    • Die neue soziale Pflegeversicherung - PSG I, II und III

      Pflegebegriff | Vergütungen | Potenziale

      Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I - III) haben die soziale Pflegeversicherung und die Regelungen der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe umfassend reformiert. Diese bedeutendste Reform seit der Einführung der Pflegeversicherung muss sich nun in der Praxis bewähren. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsinstrument (BI) und die Anpassung der Leistungsbeträge gelten seit dem 1. Januar 2017. Die 2. Auflage des Handbuchs erläutert verständlich die Auswirkungen dieser Reform: die Neuregelung der Hilfe zur Pflege durch das PSG III, Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dessen Erweiterung im Sozialhilferecht. Zudem werden die Leistungen für Pflegebedürftige und die Wahlrechte für die Budgets der Pflegekassen behandelt. Das Reformziel eines früheren Leistungsbeginns wird ebenso thematisiert wie der Systemwechsel bei der vollstationären Pflege, bei dem nicht gedeckte Eigenanteile „einrichtungseinheitlich“ werden. Das Handbuch erklärt auch, wie die Pflege-Personalschlüssel und -kosten vereinbart werden, den Bestandsschutz für bisherige Leistungen und die automatische Einstufung. Weitere Themen sind der gestärkte Grundsatz „Reha vor Pflege“, die Verwaltungsvereinfachung durch das neue BI und neue Vorschriften zur Abrechnungsprüfung. Zahlreiche Synopsen, Schaubilder und Praxishinweise bieten zusätzliche Unterstützung. Professor Ronald Richter, ein führender Pflegerechtsexperte, kennt die Umsetzungsprobleme

      Die neue soziale Pflegeversicherung - PSG I, II und III
    • Ab 1.1.2016 greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Zum 1.1.2017 treten das neue Einstufungsverfahren (NBA) und die Umstellung der Leistungen aus der Pflegeversicherung in Kraft. Was bedeutet das für die ambulante Pflege? Unternehmensberater Andreas Heiber beleuchtet die Details der Pflegereform und hinterfragt sie kritisch. Von zentraler Bedeutung für die ambulante Pflege sind: - Wie lassen sich die durch das PSG II erhöhten Leistungsbeträge nutzen? - Was bedeutet das Gesetz mittelfristig für Personalbedarf und Personalentwicklung? - Welche Umstellungen sind wann umzusetzen? Vom vereinfachten Dokumentationsverfahren bis zur Qualitätsprüfung. Dieser praktische Ratgeber erläutert die kommenden Änderungen, stellt die Begründungen des Gesetzgebers und die Auswirkungen auf die ambulante Pflege vor. Andreas Heiber beschreibt, wie Verantwortliche so ohne Zeitdruck passgenaue Strategien entwickeln können.

      Die neue soziale Pflegeversicherung - PSG II