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Ralf Hannemann

    Mindestanforderungen an das Risikomanagement
    Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
    Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
    Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
    • Seit dem 20. Dezember 2002 ist es amtlich: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) veröffentlicht. Durch qualitative Standards soll die Stabilität des Bankgeschäftes weiter abgesichert werden. Daher steht die Verbesserung der bankinternen Abläufe und Verfahren im Vordergrund der MaKs. Dies wird eine organisatorische Umstrukturierung in vielen Kreditinstituten zur Folge haben. Die renommierten Autoren erörtern Strategien für das Kreditgeschäft, die Trennung bestimmter Funktionen, klar definierte Kreditprozesse, eine sachgerechte Überwachung des Portfolios, ein funktionsfähiges Risikoreporting und eine optimale Ausnutzung der Spielräume, die die MaK den Instituten gewähren. Praxisnahe Kommentierung mit allen relevanten Öffnungsklauseln

      Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
    • Die sechste Novellierung behandelt neue Standards der EBA, einschließlich Leitlinien zum Management notleidender Risikopositionen und IKT-Risiken. Der Kommentar berücksichtigt auch relevante Ausarbeitungen des Baseler Ausschusses und der Europäischen Zentralbank. Experten bieten praxisnahe Einblicke und Gestaltungsspielräume im Bereich MaRisk.

      Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
    • Die MaRisk sind ein junges Regelwerk, dennoch waren in den letzten Jahren bereits mehrere Überarbeitungen durch die deutsche Bankenaufsicht erforderlich. Die mittlerweile fünfte Novellierung greift neue Standards der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht auf. Der bewährte und erfolgreiche Kommentar bringt alles Wichtige dazu zur Sprache: Risikodatenaggregation Risikoberichterstattung die neuen Aspekte rund um die Verschärfung der Anforderungen an Auslagerungen Die Autoren sind Experten auf dem Gebiet der MaRisk. Zuverlässig kommentieren sie das Regelwerk, beleuchten die Gestaltungsspielräume und geben unverzichtbare Hinweise für die Praxis .

      Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
    • MaRisk aktuell. Im Dezember 2005 hat die deutsche Bankenaufsicht einen neuen Regelungsrahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements in den Kreditinstituten veröffentlicht. Einerseits muss das Risikomanagement in Einklang gebracht werden mit dem Risikoprofil des Institutes, andererseits soll die Aufsicht die institutsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigen. Das eröffnet den Kreditinstituten Gestaltungsspielräume. Die führenden Experten kommentieren das Regelwerk für die Umsetzung in die Praxis.

      Mindestanforderungen an das Risikomanagement