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Valentin Aichele

    Was ist ein Institut für Menschen-Rechte?
    Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht
    Wer Inklusion will, sucht Wege
    Das Recht auf Wiedergutmachung
    National Human Rights Institutions
    Promote, protect and monitor
    • Article 33 (2) of the CRPD requires state parties to have a structural framework in place to promote, protect and monitor the implementation of the Convention on the Rights of Person with Disabilities (CRPD) at the national level. This „2017 Update Survey“, conducted by the German Institute for Human Rights, was done to identify the current situation how state parties implement these provisions. National Human Rights Institutions (NHRIs) from all continents participated in the survey.

      Promote, protect and monitor
    • Das Recht auf Wiedergutmachung

      Vom Umgang Deutschlands mit elementaren Unrechtserfahrungen in der deutschen Geschichte

      Sind Menschenrechte grob und systematisch verletzt worden, sind es die Menschenrechte selbst, die Abhilfe und Wiedergutmachung verlangen. Zahlreiche Ereignisse der deutschen Geschichte sind mit Erfahrungen elementaren Unrechts verbunden. Der Band untersucht beispielhaft Ereignisse der deutschen Geschichte seit Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute. Sie alle stellen die Wiedergutmachungsfrage. Was war geschehen? Wie kam es zum Prozess der Aufarbeitung? Welchen Umgang hat der deutsche Staat gefunden? Was sagen die Verletzten? Mit Beiträgen von Prof. Dr. Valentin Aichele, LL. M. (Adelaide) | Prof. Dr. Sabine Andresen | Prof. Dr. Wolfgang Benz | Dr. Angelika Censebrunn-Benz | Uta Gerlant | Georg Härpfer | Margret Hamm | RA Wolfgang Kaleck, FAStrafR | Prof. Dr. Manfred Kappeler | RA Dr. Ulrich Karpenstein | RAin Natalie Kowalczyk | Birgit Neumann-Becker | Prof. Dr. Giselher Spitzer | Marcus Velke-Schmidt, M. A. | Dr. Sylvia Wagner | RA Prof. Dr. Johannes Weberling Käufer: innen des E-Books erhalten eine barrierefreie PDF-Datei.

      Das Recht auf Wiedergutmachung
    • In diesem Jahr feiert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ihr zehnjähriges Jubiläum in Deutschland. „Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen“ – mit diesem von Hubert Hüppe, dem Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen (2009-2013) geprägten Slogan lässt sich die erste Umsetzungsdekade der UN-BRK in Deutschland charakterisieren. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht mit dem Bericht eine Zwischenbilanz. In neun Kapiteln wurde der Sachstand ermittelt, positive Entwicklungen werden beispielhaft aufgezeigt. Der Bericht benennt darüber hinaus auch die Desiderate, arbeitet aktuelle Aufgaben heraus und stellt Elemente des Umsetzungsprogramms der kommenden Dekade zusammen. Die Kapitel schließen mit Empfehlungen, die Politik und andere Akteure zu Diskussionen und weiterführenden Schritten anregen sollen.

      Wer Inklusion will, sucht Wege
    • Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht

      Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention

      • 398pages
      • 14 heures de lecture

      Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht ist in Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft. Der Artikel stellt unmissverständlich klar, dass Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Grad ihrer Beeinträchtigung, rechtliche Handlungsfähigkeit besitzen. Sie sollen wie nichtbehinderte Menschen frei sein im rechtlichen Handeln und ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst bestimmen können. Das „Modell der assistierten Handlungsfähigkeit in rechtlichen Angelegenheiten“ grenzt sich damit von Entmündigung und Fremdbestimmung in Recht und Praxis konsequent ab. Für die Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit ist immer auch der Zugang zu einer notwendigen und gewünschten Unterstützung entscheidend. Dem Ansatz der assistierten Handlungsfähigkeit kommt für das Verständnis aller Menschenrechte eine prinzipielle Leitfunktion zu. Die in diesem Band versammelten Autorenbeiträge untersuchen, inwieweit Menschen mit Behinderungen hinsichtlich ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit derzeit in Deutschland in allen Fällen gleichgestellt sind. Sie legen dabei das Augenmerk auf das deutsche Recht und die Praxis. Die Beiträge zeigen die Herausforderungen auf, vor denen Deutschland in praktischer und rechtlicher Hinsicht steht.

      Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht
    • Nationale Menschenrechtsinstitutionen

      • 225pages
      • 8 heures de lecture

      Die Arbeit untersucht das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Sie analysiert vertieft ihre normativen Grundlagen und bestimmt die institutionellen Merkmale. Das Augenmerk liegt außerdem auf den völker- und staatsrechtlichen Bezügen. Die Untersuchung macht drei Vorschläge, wie das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen in Deutschland umgesetzt werden kann. Besondere Berücksichtigung findet dabei das im Jahre 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte. Einer Nationalen Menschenrechtsinstitution kommt bei der Geltungssicherung von Menschenrechtsstandards eine bisher wenig erkannte Bedeutung zu.

      Nationale Menschenrechtsinstitutionen