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Ina Ebert

    Pönale Elemente im deutschen Privatrecht
    Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preussen (1849 - 1934)
    Bürgerliches Gesetzbuch
    • In der vierten Auflage innerhalb von fünf Jahren setzen die Autoren das Erfolgskonzept des hochgelobten Handkommentars fort. Die Neuauflage überzeugt weiterhin durch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis und umfasst erstmals die Normen des EGBGB. Nach zahlreichen Gesetzesänderungen ist das Werk auf dem neuesten Stand. Registrierte Nutzer erhalten online Zugriff auf wichtige im Kommentar zitierte Entscheidungen im Volltext. Durch seine Handlichkeit, die Konzentration auf das Wesentliche und die Aktualität etabliert sich der Kommentar schnell als ständiger Begleiter. Er wird sowohl für den juristischen Nachwuchs als auch für die Praxis empfohlen. Die Bewertungen heben hervor, dass der Kommentar kurz, prägnant und sachlich ist, was als bedeutendes Lob gilt. Die Autoren sind Experten aus verschiedenen Universitäten und Gerichten, die ihre umfassende Erfahrung und Expertise in das Werk einbringen.

      Bürgerliches Gesetzbuch
    • Die Untersuchung fokussiert auf den Teil der preußischen Juristenausbildung von 1849 bis 1934, der staatlich reguliert wurde, beginnend mit der Zulassung zum ersten Staatsexamen bis zum Assessorexamen. Dieser Ausbildungsweg war nicht nur für die preußische Justiz und Verwaltung obligatorisch, sondern prägte auch zahlreiche Vertreter anderer Berufsgruppen, die die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich beeinflussten. Daher ist dies nicht nur ein Kapitel der preußischen Justizgeschichte, sondern beleuchtet auch allgemeine Themen wie die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen und das Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis zur nationalsozialistischen Gleichschaltung 1933/34. Im Verlauf der Untersuchung wird Preußen zunehmend zum Vorbild für die gesamtdeutsche Entwicklung in der Juristenausbildung, was auch die damit verbundenen Probleme wie die Überfüllung der juristischen Berufe, lange Ausbildungszeiten und die Konkurrenz zwischen universitärer und privater Juristenausbildung umfasst. Zudem wird skizziert, wie die heute als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden sind und welche Herausforderungen sie an die Justizverwaltung, die Juristischen Fakultäten und die angehenden Juristen stellten.

      Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preussen (1849 - 1934)
    • Pönale Elemente im deutschen Privatrecht

      Von der Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht

      Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden.

      Pönale Elemente im deutschen Privatrecht