Das Sonderprivatrecht der Handels- und Verbraucherverträge
Einheit, Freiheit und Gleichheit im Privatrecht
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Das deutsche Privatrecht ist in drei Bereiche unterteilt: das klassische BGB-Zivilrecht, das Sonderprivatrecht der Handelsverträge und das Sonderprivatrecht der Verbraucherverträge. Diese Dreiteilung steht im Widerspruch zur Idee der Einheit des Privatrechts und zur „Gleichheit in Freiheit“. Christoph Reymann untersucht diese Thematik und bietet einen Erklärungsansatz für die Dreiteilung. Er beginnt mit den rechtshistorischen Grundlagen, einer Analyse des Begriffs der Sonderprivatrechte und der Systemvorgaben, die sich aus der Dichotomie zwischen Privatrecht und Öffentliches Recht sowie dem Anspruch auf eine einheitliche Wirtschaftsverfassung ableiten. Zudem betrachtet er verschiedene vertragstheoretische Modelle der Literatur und diskutiert, ob die Dreiteilung des Vertragsrechts ein inhärentes Prinzip der Rechtsordnung ist. Reymann prüft, ob die Drittwirkung oder die Schutzpflichten der Grundrechte einen Legitimationsmaßstab für die Sonderprivatrechte bieten. Er entwickelt ein Leitbild für Verbraucher und Unternehmer als Maßstab für die Ungleichbehandlung durch Sonderprivatrechte. Abschließend untersucht er, inwieweit das Handels- und Verbraucherrecht mit den definierten Personenbildern und den marktliberalisierenden Vorgaben der EG-Grundfreiheiten übereinstimmt.
