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Michael Janssen

    Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz
    Google Tag Manager
    • Google Tag Manager

      Das umfassende Handbuch. So gelingt Ihnen schnelles und flexibles Online-Marketing!

      Mit dem Google Tag Manager können Sie externe Skripte spielend leicht in Ihre Website einbinden und zentral verwalten. Dieses Praxisbuch stellt Ihnen verschiedene Konfigurationsmöglichkeiten vor. Sie machen sich mit dem Tag Manager vertraut und lernen die wichtigsten Anwendungsfälle kennen, von Google Analytics über den Facebook Pixel bis hin zu AdWords und Affiliate-Programmen. Fortgeschrittene profitieren von Hintergrundinformationen sowie zahlreichen Tipps und Tricks. Aus dem Inhalt: Konto einrichten Tag Manager installieren Tags ausführen Plug-and-play-Tags von AdWords & Co. JavaScript-Fehler aufdecken Umgang mit Variablen Eigene Tags erstellen Datenschichten nutzen Google Analytics, AdWords, Optimize, Facebook Pixel, Affiliate etc. Einführung im Unternehmen Zusammenarbeit und Rechteverwaltung Optimierung und Debugging

      Google Tag Manager
    • Der Verfasser analysiert, welche Veränderungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Wegfall der bisherigen Beschäftigung nach deutschem und französischem Recht anzubieten bzw. zu akzeptieren haben. Er stellt die Grundgedanken einer Fülle von Detailfragen gegenüber, welche sich trotz fundamentaler Unterschiede zwischen beiden Kündigungsschutzsystemen in sehr ähnlicher Weise stellen. In beiden Ländern hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß der Arbeitgeber die Kündigung nur als letztes Mittel einsetzen darf. In Frankreich gilt dies zwar nicht für alle Kündigungsgründe. Auf der anderen Seite werden dort die konkreten Bemühungen des Arbeitgebers überprüft, und zwar sehr weitgehend auch konzernweit und im Ausland. Diese angesichts der zunehmenden internationalen Unternehmensverflechtung aktuelle grenzüberschreitende Dimension läßt sich nach Ansicht des Autors auf das deutsche Recht übertragen. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Untersuchung durch die Berücksichtigung des im Jahre 2002 in Frankreich in Kraft getretenen »Gesetzes über soziale Modernisierung«.

      Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz