Restaurantbesuche können ihre Tücken haben: Wie ist die Rechtslage, wenn der Weisswein viel zu warm serviert wird und ein gekühlter nicht zu bekommen ist? Darf ein Gast das Lokal verlassen, wenn er Ungeziefer im Salat findet? Wie verhält es sich, wenn draussen am Nebentisch jemand sitzt und Pfeife raucht? Entsprechend ist das erste Kapitel der vorliegenden Abhandlung zu ausgewählten Rechtsfragen in der Gastronomie dem Verhältnis zwischen Gast und Wirt gewidmet, da dieses viele Fragen im Bereich des Vertragsrechts aufwirft. Auch das Verhältnis zwischen Wirt und Lieferanten kann sich eintrüben, zum Beispiel beim Abschluss eines Bierlieferungsvertrags, bei der Ausgestaltung von Preisbindungsklauseln oder bei der Vereinbarung von Franchiseverträgen überall lauern vielschichtige rechtliche Fallen. Des Weiteren werden die Probleme im Bereich der Leasing- und Mietverhältnisse behandelt, wobei erstmals eine eingehende Darstellung der Rechtsfragen und deren mögliche Lösungen rund um das Miet- und Kaufinventar präsentiert wird. Abschliessend wird ein prägnanter Überblick über arbeitsrechtliche Fragen und zu staatlichen Vorgaben dargeboten.
Urs Fasel Ordre des livres






- 2024
- 2024
Der Wechsel in eine Universitätsstadt und die damit verbundenen ersten Vorlesungen prägen nachhaltig das Leben der Studierenden. Diese Erfahrung ist für viele eine prägende Phase, in der sie ihren Platz im akademischen Umfeld finden und wichtige Weichen für ihre Zukunft stellen.
- 2024
Sachenrecht
Entwicklungen 2023
Die Publikation behandelt relevante rechtliche Fragestellungen im Bereich des Nachbarrechts und des Stockwerkeigentums. Sie klärt, unter welchen Umständen eine Einwirkung durch Mückenschwärme als übermäßig gilt und ob eine grüne Stahlblechwand entfernt werden muss. Zudem wird das Recht auf Aussicht und die Zulässigkeit von Überwachungskameras im Stockwerkeigentum thematisiert. Weitere Themen sind die Begleitung durch Rechtsanwälte bei Versammlungen sowie die Einsichtnahme von Nachkommen in Grundbuchbelege. Die Antworten bieten wertvolle Einblicke in komplexe rechtliche Situationen.
- 2024
Erbrecht
Entwicklungen 2023
Der aktuelle Stand der Gesetzgebungsarbeiten im Bereich des Unternehmenserbrechts wird umfassend analysiert. Dabei werden die wesentlichen Aspekte der Reformen, die Auswirkungen auf Unternehmen und Erben sowie die rechtlichen Herausforderungen, die sich aus den neuen Regelungen ergeben, beleuchtet. Zudem wird auf die Bedeutung der Gesetzgebung für die Unternehmensnachfolge und die Sicherstellung von Vermögenswerten eingegangen. Die Darstellung bietet einen fundierten Überblick über die Entwicklungen und deren Relevanz für die Praxis.
- 2023
Sachenrecht
Entwicklungen 2022
Keine Bewegungen sind bei der Gesetzgebung im Sachenrecht zu vermelden. Hingegen ist die Vielfalt der Rechtsprechung ungebrochen: Schwerpunkt der Rechtsprechung bildet die Ausdehnung des Eigentums, nicht nur in Fragen der Abgrenzung von Nachbarn (wie etwa Grünhecken, überragende Bauten oder sogar Erdnägel), sondern auch die Aufteilung des Miteigentums. Nach wie vor sind Urteile zum Stockwerkeigentum häufig. Dabei spielte vor allem der Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Rechtspraxis eine Rolle. Am meisten Urteile waren bei den Dienstbarkeiten und beim Bauhandwerkerpfandrecht zu verzeichnen. Hingegen finden sich gar keine Urteile zum Fahrnispfandrecht und – soweit nicht mit Eigentumsfragen zusammenhängend – zum Besitzesrecht.
- 2023
Erbrecht
Entwicklungen 2022
Im Bereich der Gesetzgebung ist im Erbrecht derzeit Hochkonjunktur: Am 1.1.2023 ist die sog. «Novelle Pflichtteile» in Kraft getreten, im Bereich des Unternehmenserbrechts hat der Bundesrat eine Botschaft verfasst, mit vielen weiteren Ideen zur Reform, welche demnächst ins Parlament kommen. Mit Fug kann man daher behaupten: Es geht was! Im Rahmen der Rechtsprechung ist zunächst festzustellen, dass die Justizentscheide stark zugenommen haben: Es sind rund ein Viertel mehr Urteile zu verzeichnen als im Vorjahr. Es wird abzuwarten sein, ob dieser Trend anhält. Angesichts der «Verteilkämpfe» um Erbschaften, welche ein grosses Ausmass angenommen haben, ist dies zu erwarten. Brennpunkte der Rechtsprechung sind nach wie vor die gewillkürte Erbfolge sowie die Abwicklung der Erbschaft.
- 2023
RUDOLF VON JHERING hat die deutschsprachige Jurisprudenz in vielfältiger Weise geprägt. Er gehört zu den wenigen Juristen, die «neue Rechtsfiguren» erfunden haben: Die Begriffe «culpa in contrahendo» und die «juristische Sekunde» sind von ihm neu eingeführt und bekannt gemacht worden. In seiner ersten Auflage des «Obligationenrechts Allgemeiner Teil» schrieb EUGEN BUCHER im Jahr 1979: «Der Rechtsbegriff der culpa in contrahendo (c. i. c.) wurde von Rud. von Jhering entwickelt und hat in der Folge die Rechtsentwicklung entscheidend beeinflusst. » Der junge EUGEN HUBER besucht in den Jahren 1872 und 1873 Vorlesungen bei JHERING in Wien. Insbesondere sein Verständnis vom Sachenrecht haben HUBER tief beeindruckt. Viele Erkenntnisse aus der Vorlesung in Wien fanden Eingang in das spätere Schweizerische Zivilgesetzbuch.
- 2023
Im Jahr 1869 hört EUGEN HUBER bei THEODOR MOMMSEN Vorlesungen zur römischen Geschichte. MOMMSEN, der nach bewegten Jugendjahren als Privatlehrer und Journalist wegen seiner politischen Tätigkeit im Jahr 1851 aus dem Hochschuldienst entlassen wurde, war seit 1861 Professor für Römische Altertumskunde in Berlin. Im Jahr 1901 erhielt er für seine fünfbändige «Römische Geschichte» den Nobelpreis für Literatur. HUBER schreibt im November 1869 nach Hause: «Von den Professoren haben mir bis dahin eigentlich erst zwei förmlich imponiert, und das sind MOMMSEN und GNEIST. MOMMSEN trägt nicht schön vor, er hackt ein wenig in den Sätzen herum, aber, – diese Prägnanz, diese Gewalt der Ausdrücke, diese Schärfe und Klarheit …» In diesem Band werden die handschriftlichen Aufzeichnungen EUGEN HUBERS zu diesen Vorlesungen in Berlin transkribiert und für die Forschung zugänglich gemacht. Denn so HUBER: «MOMMSEN ist auch Jurist, er baut aus all den Stellen eine famose Staats- und Rechtsgeschichte auf.»
- 2019
Eugen Huber gilt als der Gründervater des schweizerischen Zivilgesetzbuches und des revidierten Obligationenrechts. Obwohl seine Leidenschaft der Wissenschaft galt, wurde er 1902 in den Nationalrat gewählt, um sein Rechtsverständnis und sein ZGB im Parlament zu verteidigen. Die Gutachten, die er zwischen 1902 und 1910 zu Fragen der Bevölkerung und des politischen Apparats verfasste, sind hier erstmals in moderner Schrift aufbereitet und für ein breites Publikum zugänglich. Die erste Dekade des 20. Jahrhunderts war eine Zeit des Wandels: Die Schweizerischen Bundesbahnen nahmen den Betrieb auf, die Ford Motor Company wurde gegründet, und die Arbeiten am Panamakanal begannen. Diese Entwicklungen führten zu einem erhöhten Mobilitätsbedarf, der ein kantonübergreifendes Gesetzbuch erforderte. So wurde 1907 das von Huber entwickelte schweizerische Zivilgesetzbuch vollendet, das 1912 in Kraft trat. Diese Kodifikation hatte weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsanwendung, die in den Gutachten von Huber präsentiert werden. Zwischen privat- und zivilrechtlichen Fragestellungen bietet dieses Werk interessante Einblicke in die Lebens- und Rechtsstrukturen der damaligen Zeit.
- 2018
Der vorliegende Band versammelt die Gutachten, die Eugen Huber in den Jahren 1914 und 1915 verfasst hat. In diesen Jahren, als Europa brannte und das tradierte Gleichgewicht der Mächte zerstört wurde, war Eugen Huber auf dem Zenit seines Schaffens. Seine Tätigkeit als Gutachter für Gerichte, Anwälte und Privatpersonen mag auch als sein Beitrag zur rechtlichen Stabilität der Schweiz gelten, die sich spätestens nach der Schlacht an der Marne im September 1914 von feindlichen Mächten umzingelt sah. Mit der Herausgabe der Gutachten von Eugen Huber können Forscher und Interessierte auf umfangreiches und authentisches Material zurückgreifen und so manche Erkenntnis der Sekundärliteratur einer neuen Bewertung unterziehen.