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Benjamin Krenberger

    Deutschland im Spannungsfeld zwischen Europäischer Menschenrechtskonvention und nachzubefolgendem Besatzungsrecht
    Ordnungswidrigkeitengesetz
    • Der Kommentar bietet praxisnahe Unterstützung für den Arbeitsalltag und fokussiert sich auf häufige rechtliche Probleme. Er stellt Lösungsvorschläge bereit, die sich an der aktuellen Rechtsprechung orientieren und bei unklarer Judikatur alternative Argumentationshilfen anbieten. Dadurch wird eine schnelle und effektive Hilfestellung gewährleistet, die den Bedürfnissen von Praktikern gerecht wird.

      Ordnungswidrigkeitengesetz
    • Deutschland im Spannungsfeld zwischen Europäischer Menschenrechtskonvention und nachzubefolgendem Besatzungsrecht

      Reichweite der Verpflichtungen des souveränen Deutschlands nach der Liechtenstein-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

      Die Arbeit befasst sich mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen des voll souveränen vereinten Deutschlands aus der EMRK und aus der Fortschreibung von Teilen der so genannten Überleitungsverträge im Jahr 1990. Der EGMR ermöglicht dem Signatarstaat Deutschland, sich materiell auf eine angeblich eingeschränkte Souveränität zu berufen, obwohl er eine Verantwortlichkeit nach Art. 1 EMRK festgestellt hat. Deutschland hat dieses Souveränitätsdefizit nie so vorgetragen, womit sich die Frage nach der Qualifikation eines EGMR-Urteils als Kompetenzüberschreitung ultra vires und der Umgang mit ihm stellt. Daneben musste die Behauptung geprüft werden, Deutschland habe 1990 unter dem Einfluss höherer Gewalt, force majeure, gestanden und ob dies für die EMRK relevant wäre.

      Deutschland im Spannungsfeld zwischen Europäischer Menschenrechtskonvention und nachzubefolgendem Besatzungsrecht