Die Neuauflage: Bei allen Anfragen oder Entscheidungen hinsichtlich Altersteilzeit-Vereinbarungen sind im öffentlichen Dienst aktuell drei Grundlagen relevant: Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ), das Altersteilzeitgesetz sowie die Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (DA). Letztere ist von zentraler Bedeutung - hier sind die Voraussetzungen festgeschrieben, die für Zuschüsse durch die BA gelten. In dem Praxishandbuch wird der TV ATZ ausführlich erläutert, wobei insbesondere auf die DA hingewiesen wird. Darüber hinaus sind zahlreiche Arbeitshilfen, Tabellen, Übersichten, (Rechen)-Beispiele, Antrags- und Vertragsmuster enthalten. Die Neuauflage berücksichtigt die zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung eingetretenen Änderungen, insbesondere wird auf die so genannte „Spiegelbildtheorie“ eingegangen. Die jeweils einschlägigen Berechnungsvorgaben sind in aktueller Form dargestellt. Kurz: für Personalleiter und Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst die sichere Basis für korrektes Arbeiten.
Bernhard Langenbrinck Livres



Seit dem 1. Januar 2002 gilt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein neues Zusatzversorgungssystem in Form eines Punktemodells. Dieses komplizierte Regelwerk stellt alle, die sich mit Altersvorsorge im öffentlichen Dienst befassen, vor Herausforderungen. Besonders die Umstellung vom alten auf das neue System wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, etwa zur Berechnung von Startgutschriften und zur Steuerfreiheit von Sanierungsgeldern. Behandelt werden unter anderem das neue Punktemodell in der Pflichtversicherung, die Übertragung von Anwartschaften aus dem bisherigen Gesamtversorgungssystem, die Finanzierung und die Möglichkeiten einer freiwilligen Versicherung im neuen System. In der mittlerweile dritten Auflage bietet das Praktikerhandbuch eine umfassende Einführung in die Tarifverträge zur Altersvorsorge und relevante Fragestellungen. Es berücksichtigt die Änderungen durch das Manteltarifrecht des öffentlichen Dienstes, insbesondere den TVöD vom 13. September 2005, sowie gerichtliche Entscheidungen zum Systemwechsel. Ein eigenes Kapitel widmet sich der Aufstockung des Alterseinkommens durch die Riester-Rente, und der Entgeltumwandlungstarifvertrag für den kommunalen Bereich ist ebenfalls abgedruckt. Zahlreiche Beispiele, Abbildungen und Checklisten erleichtern das Verständnis der komplexen Materie. Das Handbuch dient als wertvolle Informationsquelle für Personalleiter, Sachbearbeiter, Arbeits- und Zivilrichter sow
Die Neuauflage: Bei allen Anfragen oder Entscheidungen hinsichtlich Altersteilzeit-Vereinbarungen sind im öffentlichen Dienst aktuell drei Grundlagen relevant: Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ), das Altersteilzeitgesetz sowie die Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (DA). Letztere ist von zentraler Bedeutung - hier sind die Voraussetzungen festgeschrieben, die für Zuschüsse durch die BA gelten. Ergänzend zu den o. g. drei Vorschriften ist in diesem Praxishandbuch der TV ATZ ausführlich erläutert, wobei insbesondere jeweils auf die DA hingewiesen wird. Darüber hinaus sind zahlreiche Arbeitshilfen, Tabellen, Übersichten, (Rechen)-Beispiele, Antrags- und Vertragsmuster enthalten. Die Neuauflage berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen. Der Altbestand wird auf der Grundlage der bisherigen Rechtslage weiter behandelt, für die Neufälle sind neue Berechnungsvorgaben zu beachten. Kurz: für Personalleiter und Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst die sichere Basis für korrektes Arbeiten.