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Martin Gebauer

    Dingliche Rechtspositionen und Verkehrsschutz
    Gestaltungsfreiheit im Familienrecht
    Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung
    Die Person im internationalen Privatrecht
    Grundfragen der Europäisierung des Privatrechts
    Alternde Gesellschaften im Recht
    • Alternde Gesellschaften im Recht

      Japanisch-deutsches Symposium in Tübingen vom 3. bis 4. September 2012

      Recht ordnet und steuert gesellschaftliche Gegebenheiten und Prozesse. Es muss sich der einschneidenden Umschichtung in der Altersstruktur stellen, die sich im 21. Jahrhundert in vielen entwickelten Staaten beobachten lässt. Die Umschichtung wirft demokratietheoretische Partizipations- und verteilungspolitische Gerechtigkeitsfragen auf, zwingt zur Beschäftigung mit zivilrechtlichen Schutz- und strafrechtlichen Sanktionsmechanismen, legt schließlich auch die Frage nach gesellschaftlicher Öffnung für Einwanderung nahe. Dieser - weitgespannten - Thematik nähern sich die Beiträge mit einer spezifischen Fragestellung: Inwieweit zwingen „alternde Gesellschaften“ zu einer Revision und Fortschreibung der rechts-kulturellen Muster und Anschauungen, die hinter dem Ordnungsanspruch geltender Regelungen mit demographischer Relevanz stehen und diese normativ prägen?

      Alternde Gesellschaften im Recht
    • Das Europäische Kollisionsrecht wendet sich verstärkt Bereichen zu, welche die private und persönliche Sphäre des Menschen im Kern berühren: dem Ehe- und Familienrecht, verschiedenen statusrechtlichen Fragen sowie dem Erbrecht. Hier sind die kollisionsrechtlichen Interessenkonflikte wegen des persönlichen Einschlags anderer Art als beispielsweise im Recht der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse. Dem europarechtlichen Zugriff auf das Familien- und Erbrecht tritt ein zweites, hochaktuelles Rechtsphänomen an die Seite: der Schutz der Person in einer globalisierten, vom Informationsaustausch geprägten Welt. Der Band ist aus einer Potsdamer Tagung zu Ehren von Erik Jayme hervorgegangen, mit dessen wissenschaftlichem Werk das Thema eng verknüpft ist. Behandelt werden Autonomiekonzepte, aber auch Methodenfragen sowie vergleichende und historische Grundlagen, ferner der Ausgleich individueller und überindividueller Interessen im Internationalen Privatrecht.

      Die Person im internationalen Privatrecht
    • Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung

      Ergebnisse der 36. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 14. bis zum 16. September 2017 in Basel - Fachgruppe Zivilrecht

      Die Durchsetzung materiellen Rechts wird in aller Regel dem Prozessrecht zugeschrieben, das spätestens auf der Ebene der Vollstreckung die Ausübung hoheitlicher Staatsgewalt vorsieht. Daneben aber hält das materielle Privatrecht selbst verschiedene Möglichkeiten bereit, die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche zu erreichen oder zumindest gestaltend zu beeinflussen. Zwei klassische Instrumente solcher privatautonomer Gestaltungsmacht sind die Vertragsstrafe und die Aufrechnung mit ihren funktionalen Äquivalenten. Die gemeinsame Betrachtung beider Institute verfolgt das Ziel, sie in einen funktionalen Gesamtzusammenhang zu stellen und rechtsvergleichend unter Berücksichtigung der jeweiligen historischen Entwicklung und ihres Verhältnisses zum Prozessrecht einzuordnen.

      Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung
    • In zahlreichen Staaten lässt sich ein gesellschaftlicher Wandel des Verständnisses, was Familie ist und wie sie gelebt werden sollte, beobachten. Die einzelnen Rechtsordnungen haben in unterschiedlicher Weise auf diesen Wandel reagiert. Vielfach geht die Tendenz dahin, neue Gestaltungsräume zu eröffnen, die den Betroffenen die Wahl eines individuellen rechtlichen Rahmens für ihr Zusammenleben ermöglichen. Diese Entwicklungen mit ihren spezifischen Hintergründen zu untersuchen, ist das Anliegen des vorliegenden Bandes. Im Zentrum steht dabei die Herausbildung rechtlich anerkannter Alternativen zur Ehe, in deren Folge auch völlig neue Fragen im Bereich des Kindschaftsrechts entstanden sind. Darüber hinaus lässt sich aber auch eine zunehmende Anzahl verschiedener Trennungsmöglichkeiten beobachten. Besonders auffällig ist die Schaffung neuer, besonders schneller, unkomplizierter Scheidungsverfahren ohne Richtereinbindung.

      Gestaltungsfreiheit im Familienrecht
    • Dingliche Rechtspositionen und Verkehrsschutz

      Kontinuität und Reformen in vergleichender Perspektive. Ergebnisse der 34. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 12. bis 14. September 2013 in Marburg

      Dingliche Rechtspositionen an beweglichen Sachen können verschiedenen Zwecken dienen: der wirtschaftlichen Eigennutzung der Sache selbst, der Sicherung von Forderungen, der Verwaltung der Sache in fremdem Interesse. Vor dem Hintergrund eines jeden dieser drei Zwecke stellt sich die Frage, wie der gebotene Schutz des dinglich Berechtigten sowie des wirtschaftlich Begünstigten gewährleistet und zugleich ein effizienter Rechtsverkehr ermöglicht werden kann. Hier einen angemessenen Ausgleich zu finden, ist eine Aufgabe, mit der sich jede Rechtsordnung konfrontiert sieht. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Rechtsordnungen auf diesem Gebiet einen enormen Entwicklungsprozess durchlaufen - teilweise in genau entgegengesetzte Richtungen; andere Rechtsordnungen sind durch Kontinuität geprägt. Der vorliegende Band analysiert Entwicklungen und Hintergründe.

      Dingliche Rechtspositionen und Verkehrsschutz
    • Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

      • 224pages
      • 8 heures de lecture

      Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (GEK) steht in einem eigenartigen Konkurrenzverhältnis zu den nationalen Privatrechtsordnungen sowie zum bestehenden Einheitsrecht. Der Erfolg oder Misserfolg des Kommissionsvorschlags wird ganz maßgeblich von der sinnvollen Abstimmung mit dem Kollisionsrecht abhängen. Zur kollisionsrechtlichen Einbettung sieht das EU-Kaufrecht bereits eine Reihe von Regelungen vor, diese bedürfen jedoch noch der Diskussion und Überarbeitung. Hierzu möchte der vorliegende Band beitragen. Er widmet sich umfassend dem Verhältnis des GEK zum IPR und legt dabei den Schwerpunkt auf die Modalitäten der Einwahl, den schmalen Anwendungsbereich des Vorschlags und die Maßstäbe der Lückenfüllung, ferner auf die verschiedenen Drittstaatenkonstellationen sowie das Verhältnis zum UN-Kaufrecht. Der Band leistet somit einen entscheidenden Beitrag zu einer Überarbeitung des Entwurfs der Kommission.

      Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
    • Die Herausgeber: Professor Dr. Dr. h. c. mult. Erik Jayme, em. Institutsdirektor, Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Professor Dr. Heinz-Peter Mansel, Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln; Professor Dr. Thomas Pfeiffer, Institutsdirektor, Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Verfahrensrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

      Vertragliche Haftung, Schadensrecht, europäisches Wirtschaftsstrafrecht
    • Können hypothetische Ereignisse einen Ersatzanspruch ausschließen? Diese Frage wird in Deutschland seit über 150 Jahren im Schadensrecht diskutiert. Die Differenztheorie, die damals entwickelt wurde, legt nahe, hypothetische Ereignisse zu berücksichtigen. Um jedoch ungerecht erscheinende Ergebnisse zu vermeiden, wurden Ausnahmen und Fallgruppen gebildet, deren dogmatische Einordnung unklar blieb. Auch die Rechtsprechung wehrte sich gegen die extremen Konsequenzen der Differenztheorie und akzeptierte Schadensgliederungen, die zu Systembrüchen führten. Martin Gebauer kritisiert eine einheitliche Lösung im Schadensrecht und die Flucht in Fallgruppen. Er untersucht die historische Fragestellung, die durch den allgemeinen Schadensbegriff verdeckt wurde. Für das geltende Recht entwickelt er eine differenzierte Lösung: Bestimmte Haftungsgründe erfordern die Beibehaltung eines objektiven Wertes im Ersatzanspruch, auch wenn das subjektive Interesse geringer ist. Andere Haftungsgründe hingegen begünstigen die entlastende Wirkung hypothetischer Ursachen. Gebauer integriert den normativen Gehalt der Rechtsfortsetzung in das System schadensersatzrechtlicher Prinzipien, was der weit verbreiteten Ansicht von der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes widerspricht.

      Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund
    • Der Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union in ihren zivilrechtlichen Zuständigkeiten gestärkt. Wer im Zivilrecht tätig ist, muss die europäischen Vorgaben beherrschen, um einen Wettbewerbsvorteil zu genießen. Das Handbuch bietet eine umfassende Erläuterung der europäischen Einflüsse auf das BGB und relevante Spezialgebiete. Es behandelt sowohl das materielle Zivilrecht als auch verfahrensrechtliche Aspekte und umfasst 41 Kapitel, verfasst von 28 Autoren aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft auf über 2000 Seiten. Zentrale Vorschriften des BGB, die europäischen Vorgaben unterliegen, werden kommentiert, darunter Verzug, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haustürgeschäfte und Verbraucherkredit. Auch wichtige Spezialgebiete wie Arbeitsrecht, Diskriminierungsschutz und Handelsrecht werden behandelt. Praxisnahe Kommentierungen zu EU-Verordnungen im Zivilverfahrensrecht und Internationalen Privatrecht, insbesondere zu Gerichtsstand und Vollstreckung, sind enthalten. Einführende Kapitel erläutern Grundbegriffe des Europarechts und deren Auswirkungen auf das Zivilrecht, einschließlich der unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Bestimmungen. Das Handbuch bietet jedem, der im Zivilrecht arbeitet, schnellen und sicheren Zugriff auf die relevanten europäischen Vorgaben und ist somit ein unverzichtbares Arbeitsmittel für Rechtsanwälte, Richter und Wissenschaftler.

      Zivilrecht unter europäischem Einfluss