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Birthe Pasemann

    Die Entwicklung des Schutzes subjektiver öffentlicher Rechte unter Berücksichtigung des europäischen Einflusses
    Der Einfluß des Bundesrates auf die Gesetzgebung
    • Aufgrund der Kritik an der Mitwirkung des Bundesrates bei der Gesetzgebung des Bundes ist zu fragen, wie sinnvoll der Bundesrat seine Kompetenzen im Gesetzgebungsverfahren nutzt. Nur aus der Analyse der vom Bundesrat wahrgenommenen Möglichkeiten im Gesetzgebungsverfahren, einschließlich ihrer Effektivität, können Schlußfolgerungen für eine Veränderung dieses Verfahrens und der Kompetenzen des Bundesrates gezogen werden. Zu beachten ist dabei insbesondere, daß der Bundesrat die Verwaltungserfahrung der sechzehn Bundesländer bündelt, indem er die Erfahrungen der Landesregierungen mit dem Vollzug der Bundesgesetze einbringen kann.

      Der Einfluß des Bundesrates auf die Gesetzgebung
    • Das europäische Gemeinschaftsrecht gewinnt zunehmend Einfuß auf die nationalen Rechtsordnungen. Es ist deshalb sinnvoll, auch die Rechtsinstitute des nationalen Rechts anzugleichen. Die Arbeit untersucht, ob eine Weiterentwicklung des subjektiven öffentlichen Rechts einer Anpassung an die subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts dienen kann. Dazu werden die Entstehung und Fortentwicklung des subjektiven öffentlichen Rechts dargestellt, um Möglichkeiten, aber auch Grenzen einer Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dabei wird auch auf den Schutz dieser Rechte durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingegangen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der sich entwickelnden subjektiven Rechte des Gemeinschaftsrechts werden bestimmt und mit denen des subjektiven öffentlichen Rechts verglichen. Möglichkeiten der Anpassung des subjektiven öffentlichen Rechts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden dargestellt.

      Die Entwicklung des Schutzes subjektiver öffentlicher Rechte unter Berücksichtigung des europäischen Einflusses