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Thomas Baehr

    Verhaltenssteuerung durch Ordnungsrecht
    Wir sind alle nicht gleich
    Echt cool!
    Das Ende
    Pol 3 - Stell dir vor, es gibt einen Klimawandel
    • Der antarktische Kontinent. Am Ende der Welt...das Ende der Welt. Thomas Baehr, bekannt durch seinen Comicstrip "POL", zeichnet hier mit beeindruckenden Bildern ein dunkles Bild vom Ende der Welt, erlebt durch die Bewohner der Antarktis. Als der atomare Krieg auch in dieser verlassenen Gegend immer näher kommt, verändert sich erst die Umwelt, dann die Bewohner... Als Hauptfiguren agieren die Pinguine, die schon in "POL" die Hauptfiguren sind.

      Das Ende
    • Thomas Baehr ist den Bewohnern des Südpols verfallen. Ganz besonders haben es ihm die knuffigen Pinguine angetan, die nicht nur unter der Erderwärmung leiden, sondern auch von zutiefst menschlichen Problemen geplagt sind. Der deutsche Zeichner, der seit vielen Jahren im New Yorker Stadtteil Brooklyn lebt, zeichnet mit spitzer Feder den Alltag der Laufvögel: mal lustig, mal nachdenklich, voller Details und oft überrraschend. Dank Gringo Comics kommen nun auch deutsche Leser in den Genuss seines Pinguin-Strips.

      Echt cool!
    • Ist das Ordnungsrecht so schlecht wie sein Ruf? Vor allem im Umweltrecht wird seit langem ein massives Vollzugsdefizit beklagt. Dabei verbirgt sich hinter der rechtspolitischen Diskussion eine normative Fragestellung: Mit ordnungsrechtlicher Steuerung sind notwendig Grundrechtseingriffe verbunden. Bestätigt sich die verbreitete Kritik, wird die verfassungsrechtliche Rechtfertigung zum Problem. Das gibt Anlaß die einzelnen Bedingungen des Steuerungszusammenhangs näher zu untersuchen. Auf welche Weise beeinflussen ordnungsrechtliche Vorschriften individuelles Verhalten? Welches sind Faktoren für einen Erfolg regulativer Politik? Im Zentrum der Arbeit steht deshalb die Entwicklung eines verhaltenstheoretischen Erklärungsansatzes unter Berücksichtigung sozialpsychologischer Theorien. Im Anschluß werden die verfassungsrechtlichen Implikationen dieses Steuerungsmodells untersucht. Ansatzpunkte ergeben sich vor allem aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgebot. Daneben spielen objektiv-rechtliche Vorgaben wie der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Rolle.

      Verhaltenssteuerung durch Ordnungsrecht