BtMVV aktuell Verschreiben von Betäubungsmitteln durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, mit Kommentaren und Hinweisen für die Praxis, neu bearbeitet und aktualisiert. Berücksichtigt sind: Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18. BtMÄndV) vom 22. Dezember 2003, sowie Änderungen des SGB V (30. Juli 2004) und der Bundesärzteordnung (21. Juli 2004). Neu aufgenommen wurde das Muster der Meldung gemäß § 5a Abs. 2 BtMVV (Substitutionsregister). Die BtM-rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel und deren Höchstverschreibungsmengen entsprechen dem Stand von Dezember 2004.
Carola Deininger Livres


Jede Verschreibung von Betäubungsmitteln muß den Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung entsprechen. Der Apotheker ist verpflichtet, bei der Abgabe von Betäubungsmitteln die ihm vorgelegten Verschreibungen bzw. Anforderungsscheine daraufhin zu überprüfen, ob sie den betäubungsmittelrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Das Paperback ist eine übersichtliche Einführung in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Der Verordnungstext wird praxisnah erläutert. Mit dem neuen § 5b BtMVV wurden spezielle Regelungen für das Verschreiben von BtM für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Hospizen getroffen. Damit wird gewährleistet, dass in bestimmten Fällen der Patient keine Verfügungsgewalt über das BtM erhält. Aus dem Inhalt: - Abgabeberechtigung auf Verschreibung/ zum unmittelbaren Verbrauch im ärztlichen Auftrag - Rechtsgrundlagen - Allgemeines - Umfang der Abgabeberechtigung - Formalien - Betäubungsmittelrezeptpflichtige Betäubungsmittel, für die Höchst(verschreibungs)mengen festgesetzt sind - Betäubungsmittel, die nur für den Praxis- bzw. Stationsbedarf zugelassen sind - Amtliche Formblätter - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (Wortlaut)