Georg Steinberg Livres





Das Buch zeichnet die Wandlungen des Zusammenspiels zwischen Strafrecht und Gesellschaft vom Frühmittelalter bis 1990 nach. Akzentuiert wird das 20. Jahrhundert, namentlich das dem Terror unterstellte NS-Strafrecht, das sozialistische Umerziehungsstrafrecht der DDR und die bundesdeutsche NS-Aufarbeitung. Zielgruppe sind Jurastudierende sowie interessierte Leser: innen. utb+: Begleitend zum Buch erhalten Leser: innen Gesetzestexte als digitales Bonusmaterial. Erhältlich über utb. de.
Klausurenkurs Strafrecht BT/1
- 160pages
- 6 heures de lecture
JurakOMPAKT: Klausurenkurs Strafrecht BT/1
Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit
- 109pages
- 4 heures de lecture
Zum Werk Dieses Werk enthalt sieben Klausuren mit Musterlosungen, die der Autor in den letzten Jahren in einer GroSSen ubung im Strafrecht gestellt hat; sie sind also ideal, um den "Ernstfall" zu trainieren. DIe ausformulierten Musterlosungen fuhren vor, wie die Sachverhalte innerhalb der ublichen Bearbeitungszeit (180 Minuten) zu begutachten waren/sind, um die Hochstnote zu erreichen. ZAhlreiche optisch hervorgehobene Tipps geben Hinweise zu Aufbaufragen, Losungsalternativen und typischen Schwierigkeiten. Die Klausuren konzentrieren sich jeweils auf eine Deliktsgruppe des Besonderen Teils 1 des Strafgesetzbuchs, so dass gezielt bestimmte Inhalte eingeubt werden konnen: - Mord und Totschlag - Korperverletzungsdelikte - Delikte gegen die Freiheit - Delikte gegen die Rechtspflege - Urkundendelikte - Brandstiftungsdelikte - StraSSenverkehrsdelikte Am Beginn eines jeden Kapitels finden sich zu jeder Deliktsgruppe Hinweise auf didaktische Literatur (Einfuhrungstexte; ubungsaufgaben) zur weiteren Einubung der Materie. Vorteile auf einen Blick - Training anhand originaler Prufungsaufgaben - konsequente Ausrichtung an den studentischen Lernbedurfnissen - handliches Format - gunstiger Preis - hohe Akzeptanz der Reihe bei Studierenden Zielgruppe Fur Studierende der Rechtswissenschaft, insbesondere zur Vorbereitung auf die GroSSe ubung im Strafrecht, aber auch zur Wiederholung.