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Ulrike Babusiaux

    1 janvier 1973
    Papinians quaestiones
    Wege zur Rechtsgeschichte: Römisches Erbrecht
    Der Bürge einst und jetzt
    Handbuch des Römischen Privatrechts
    Das Recht der "Soldatenkaiser"
    „Messages from Antiquity“
    • „Messages from Antiquity“

      Roman Law and Current Legal Debates

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      Roman law has significantly influenced both the Civil law tradition and Common law countries. The legal institutions and reasoning compiled in the Corpus iuris civilis have been central to legal studies in Western Europe for nearly a millennium and continue to be a reference point. This tradition was also adopted by Japanese law during the Meiji era. Roman law provides not only historical insights into the foundations of modern legal thought but also serves as a valuable tool for understanding and analyzing contemporary legal issues. An international seminar held at the University of Kyushu in February 2016 aimed to demonstrate the relevance of Roman law for today’s legal practitioners by examining selected legal challenges. The enduring significance of Roman law is evident as it addresses the complexities faced in modern jurisprudence.

      „Messages from Antiquity“
    • Das Recht der "Soldatenkaiser"

      • 291pages
      • 11 heures de lecture

      Die Beiträge in diesem Band untersuchen Kontinuitäten und Brüche im Rechtswesen der „Soldatenkaiser“: Wie verhalten sich Krise und Recht zueinander? Lassen sich Veränderungen in der Rechtsentwicklung durch die politische Instabilität erklären? Sind regionale Sonderwege auch rechtlich zu belegen? Zeigen sich Besonderheiten im Privatrecht? Anhand der Rechtsquellen entsteht damit ein vielschichtiges Bild einer durch Umbrüche gekennzeichneten Epoche.

      Das Recht der "Soldatenkaiser"
    • Handbuch des Römischen Privatrechts

      • 3300pages
      • 116 heures de lecture

      Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen Privat- und Zivilprozessrecht von den ältesten römischen Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig Jahren erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes. Das Werk bietet sachkundige Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und der stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch Althistorikern, Klassischen Philologen, anderen Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch, ein Bezugspunkt der internationalen römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz, wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis. Das Handbuch erscheint in 2 Bänden und wird nur geschlossen abgegeben.

      Handbuch des Römischen Privatrechts
    • Der zu Ehren von Alfons Bürge herausgegebene Band versammelt rund 30 Beiträge namhafter Fachvertreter zum Bürgschaftsrecht sowie zu Forschungsinteressen des Geehrten. Aus dem Inhalt: I. Bürgschaft, II. Römisches Privatrecht, III. Recht und Ökonomie, IV. Text, Sprache und Recht, V. Urkunden und dokumentarische Praxis, VI. Französisches Privatrecht, VII. Rechtsvergleichung. Das Panorama der Beiträge reicht vom antiken jüdischen Recht mit einem Schwerpunkt in der römischen Antike hin zur aktuellen Reform des französischen Code civil und zu den Reformbestrebungen zum koreanischen ZGB. Zielpublikum sind Rechtshistoriker, vor allem des römischen Rechts, aber auch alle historisch interessierten Juristen, die sich einen Eindruck vom aktuellen Stand und von der Breite der rechtshistorischen Grundlagenforschung verschaffen möchten. Herausgeber: Prof. Dr. iur. Ulrike Babusiaux Prof. em. Dr. rer. publ. Peter Nobel Prof. Dr. jur. Johannes Platschek

      Der Bürge einst und jetzt
    • Das Studienbuch vermittelt nicht nur ein vertieftes Verständnis grundlegender erbrechtlicher Institute, sondern gibt gleichzeitig einen Einblick in die römische „Rechtsordnung“. Das römische Erbrecht gilt als undurchsichtig. Dabei spiegeln sich gerade in ihm die verschiedenen Rechtsschichten des altrömischen ius civile, des republikanischen ius praetorium und des ius novum der Kaiserzeit in ihrer Entwicklung und gegenseitigen Durchdringung wider. Damit verbindet es für das Teilgebiet des Erbrechts die traditionell getrennten Gebiete der Römischen Rechtsgeschichte (Quellengeschichte) und des Römischen Privatrechts. Das Studienbuch richtet sich an angehende Rechtshistoriker und Zivilrechtler. Es vermittelt Grundwissen und neue Methoden. Der Stoff ist auf eine einsemestrige Veranstaltung zugeschnitten.

      Wege zur Rechtsgeschichte: Römisches Erbrecht
    • Papinians quaestiones

      Zur rhetorischen Methode eines spätklassischen Juristen

      • 309pages
      • 11 heures de lecture

      Die Habilitationsschrift untersucht das Quaestiones-Werk des spätklassischen Juristen Aemilius Papinianus. Dabei geht es vor allem um die Anleihen des Juristen bei den Lehren der Antiken Rhetorik, die das Werk in Sprache und Methode prägen.

      Papinians quaestiones
    • Eine Untersuchung, inwieweit sich die Zivilrechtssysteme der europäischen Mitgliedstaaten durch die gemeinschaftsrechtliche Normsetzung tatsächlich angenähert haben, fehlt. Die hier vorgelegte Arbeit schließt diese Lücke für den Bereich der richtlinienkonformen Auslegung, d. h. die Pflicht, das nationale Recht im Bezug auf die Richtlinie auszulegen. Der deutsch-französische Rechtsvergleich führt dabei vor Augen, wie entscheidend die rechtskulturellen Grundlagen einer Zivilrechtsordnung auch für das Wirken des Gemeinschaftsrechts sind. So zeigt die Autorin, dass die Zivilrechtswissenschaft in beiden Ländern ihre traditionelle Auslegungslehre auch bei Behandlung der richtlinienkonformen Auslegung aufrechterhalten hat. Wie die vergleichende Analyse von Entscheidungen der Cour de cassation und des Bundesgerichtshofes belegt, wirkt sich dies auch in der gerichtlichen Praxis aus und führt zu teilweise konträren Entscheidungen. Das nationale Vorverständnis gefährdet somit den mit der Richtlinie vorrangig verfolgten Rechtsangleichungszweck. Die Integration im Zivilrecht kann daher - so das Fazit der Verfasserin - nur gelingen, wenn verstärkt gemeineuropäisch über Methodenfragen nachgedacht wird.

      Die richtlinienkonforme Auslegung im deutschen und französischen Zivilrecht