Zum 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Auch für den Sport hat der Reformvertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der EU eine wesentliche Änderung bewirkt: Erstmals sieht das Primärrecht in Art. 165 AEUV eine ausdrückliche Zuständigkeit der Union für den Sport vor. Für diese Rechtsentwicklung wurde auf Ebene der EU über Jahre hinweg Lobbyarbeit betrieben. Dementsprechend euphorisch begrüßte man die primärrechtliche Verankerung des Sports. Trotzdem kann der Mehrwert des Art. 165 AEUV auch kritisch hinterfragt werden. Christoph Florian untersucht, ob die hohen Erwartungen an die primärrechtliche Verankerung des Sports berechtigt sind und inwieweit sie sich mittlerweile bestätigt haben. Er gibt einen Überblick über die Strukturen des europäischen Sports und zeichnet die sportpolitischen Entwicklungsschritte bis zum Vertrag von Lissabon nach. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die tatbestandliche Analyse des Sportartikels sowie die Auswirkungen von Art. 165 AEUV im Hinblick auf die Kompetenz der Union für eine direkte Sportpolitik und die Anwendung des Unionsrechts im Bereich des Sports.
Christoph Florian Livres


Der württembergische Graf Eberhard der Milde (1392-1417), verheiratet mit Antonia Visconti, gilt als friedliebend. Er leitete gegenüber den südwestdeutschen Reichsstädten einen politischen Kurswechsel ein und ersetzte Konfrontation durch Kooperation. Der Autor zeigt anhand des Bündnisses mit den Reichsstädten von 1395, wie er die Folgen einer sozio-ökonomischen Krise abzuwenden und die Geschlossenheit seines Territoriums zu verbessern suchte. Durch ein Bündnisnetzwerk und seine schiedsgerichtliche Tätigkeit nahm er eine politisch dominante Stellung im südwestdeutschen Raum ein. Christoph Florian ist seit 2006 als wissenschaftlicher Angestellter beim Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Landesforschung und Landesbeschreibung tätig.