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Matthias Dann

    Staatliche Tatprovokation im deutschen, englischen und schottischen Recht
    Beck'sches Formularbuch Medizin- und Gesundheitsrecht
    • Das neue Beck´sche Formularbuch Medizin- und Gesundheitsrecht bietet zahlreiche Formulare, Vertragsmuster und Checklisten für das außergerichtliche Spektrum dieses Rechtsgebiets. Einführende Vorbemerkungen zu jedem Themenbereich machen die komplexe Materie auch für unerfahrene Praktiker verständlich. Erfahrene Praktiker finden weiterführende Hinweise für vertiefendes Studium. Der Fokus der Anmerkungen liegt auf den medizin- und gesundheitsrechtlichen Besonderheiten, die eine zielgerichtete und problemorientierte Herangehensweise ermöglichen. Alle Formulare sind ohne Anmerkungen zum Download verfügbar. Behandelte Themen umfassen die Berufsausbildung und Weiterbildung des Arztes, die ärztliche Berufsausübung in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren, im Krankenhaus, den Betrieb medizinischer Einrichtungen, die Beschäftigung von Mitarbeitern, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisnachfolge, Beendigung der Vertragsarzttätigkeit ohne Nachfolge, Kooperationen sowie Transaktionsgestaltung für ambulante und stationäre Einrichtungen. Vorteile sind die praxisnahe Darstellung durch Vertragsmuster, Korrespondenzformulare und Checklisten sowie die spezielle medizinrechtliche Vertragsgestaltung. Das Werk richtet sich an die gesamte Rechtspraxis im medizinischen Bereich und ist auch für unerfahrene Praktiker und angehende Fachanwälte geeignet.

      Beck'sches Formularbuch Medizin- und Gesundheitsrecht
    • Staatliche Tatprovokation im deutschen, englischen und schottischen Recht

      Rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Entwicklungslinien

      Staatliche Tatprovokation ist eine der «Ermittlungsmethoden», die der deutsche Gesetzgeber noch immer nicht spezialgesetzlich geregelt hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die Ursachen hierfür aufzuzeigen und eine nachvollziehbare Grenze zwischen strafprozessual zulässiger und unzulässiger Tatprovokation zu ziehen. Das setzt nicht nur Überlegungen zu Sinn und Zweck von Tatprovokation voraus, sondern auch solche, die ihren Regelungsstandort betreffen. Um die Untersuchung auf eine breite Erkenntnisbasis zu stellen, bezieht der Autor die Rechtsordnungen Englands und Schottlands mit ein. Da sich das anvisierte Regelungsmodell auch als europatauglich erweisen soll, folgen diesem rechtsvergleichenden Ansatz Rekurse auf die Rechtsprechung des EGMR und einschlägige europäische und internationale Abkommen.

      Staatliche Tatprovokation im deutschen, englischen und schottischen Recht