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Volker Knoop

    Massenschäden im internationalen Privatrecht
    Gene und Stammbäume
    • Gene, Genome und Sequenzen auf der einen Seite, Algorithmen und Informatik auf der anderen – beide Bereiche faszinieren, halten aber viele Interessierte auf Distanz. Die Schnittstelle dieser Disziplinen wird als Bioinformatik bezeichnet und hat selten so viele neue Einsichten geliefert. Eine spannende Teildisziplin ist die Molekulare Phylogenetik, die Stammbäume aus molekularen Daten rekonstruiert. Moderne Methoden haben der biologischen Systematik und Taxonomie eine Renaissance beschert. Der Einstieg in Molekularbiologie und Phylogenetik ist nicht einfach, und genau hier schließt das Buch eine Lücke. Öffentliche molekulare Datenbanken und kostenlose Software sind zugänglich, und mit einem PC sowie Internet kann man beginnen. Einführende Kapitel zu Molekularbiologie, Evolution, Taxonomie und Software für die Sequenzverwaltung erleichtern den Zugang. Fortgeschrittenen wird ein spezielles Kapitel geboten, das den direkten Weg zum Stammbaum aufzeigt. Detaillierte Einführungen in methodische Ansätze wie Parsimonie, Distanzverfahren, Likelihood und Bayesianische Verfahren werden anhand nachvollziehbarer Beispiele mit gängiger Software behandelt. Das Buch bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis, zahlreiche Illustrationen, Hinweise zum Weiterlesen am Kapitelende sowie ein Glossar und einen umfangreichen Index.

      Gene und Stammbäume
    • Schadensereignisse mit vielen Beteiligten stellen die haftungsrechtliche Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Die Komplexität der Schadenssachverhalte ist oft höher als bei Ereignissen mit wenigen Beteiligten. Nationale Haftungssysteme sind primär auf inländische Sachverhalte ausgerichtet, was zu einem häufigen „stillen“ Regulierungsansatz führt, bei dem Massenschäden außergerichtlich durch Abfindungsvergleiche gelöst werden. Diese pragmatische Lösung wird von Schadensverursachern und Versicherern geschätzt, birgt jedoch Risiken für die Geschädigten, die unter einem übermäßigen Pragmatismus leiden können, was als „Rückzug des Rechts“ bezeichnet wird. Bei grenzüberschreitenden Schadensereignissen ist das auf Zweipersonenverhältnisse ausgerichtete IPR unzureichend, da es nicht garantiert, dass für alle Beteiligten dasselbe Recht angewendet wird. Dies wirft Fragen zur rechtlichen Beurteilung des Regresses zwischen mehreren Schädigern auf, die nach unterschiedlichen Rechtsordnungen haften. Die Untersuchung beleuchtet die Notwendigkeit einer einheitlichen Anknüpfung von Massenschäden und analysiert die kollisionsrechtlichen Folgen einer gespaltenen Rechtsanwendung. Zudem wird die Möglichkeit einer einheitlichen Anknüpfung im geltenden Recht, basierend auf dem IPR der Art. 40 ff. EGBGB und der bevorstehenden VO Rom II, erörtert. Abschließend wird die Rechtslage in speziellen Bereichen wie Produkt-, Luftverkehrs- und Atomhaftungs

      Massenschäden im internationalen Privatrecht