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Christian Burkiczak

    Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts
    Grundgesetz
    Bundesverfassungsgerichtsgesetz
    • Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessr

      Bundesverfassungsgerichtsgesetz
    • Grundgesetz

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      Zum Werk Dieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen neben einem Schrifttumsverzeichnis und einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen auch die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen. Vorteile auf einen Blick - Niveau eines Großkommentars - höchste Aktualität - Benutzerfreundlichkeit eines einbändigern Werkes Zielgruppe Für Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Professoren, Referendare und Studenten. Für juristische Bibliotheken gehört das Werk zur Grundausstattung.

      Grundgesetz
    • Das deutsche Tarifvertragsrecht mit der zwingenden Wirkung der Tarifverträge und ihrem Vorrang vor Betriebsvereinbarungen steht seit Jahren in der Kritik. In ihm wird eine Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit gesehen. Christian Burkiczak skizziert die Diskussion in der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft sowie der Politik und untersucht, ob das Grundgesetz, namentlich die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, einer entsprechenden Deregulierung des Tarifvertragsrechts entgegensteht. Er verneint diese Frage. Im Verlauf der Untersuchung rekonstruiert der Autor die dogmatischen Strukturen der Koalitionsfreiheit und leistet einen Beitrag zur bislang wenig geklärten Abgrenzung von Grundrechtseingriff und -ausgestaltung sowie zur Schrankendogmatik dieses Grundrechts. Sodann stellt der Verfasser die herrschende Deutung des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich in Frage und kommt auf der Grundlage einer grammatischen, historischen und genetischen Auslegung zu dem Ergebnis, daß die Betätigungsfreiheit der Koalitionen und damit auch die Tarifautonomie ihren grundrechtlichen Schutz nicht in Art. 9 Abs. 3 GG, sondern in Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG finden.

      Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts