Patentanwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis
Beruf und Beratung im gewerblichen Rechtsschutz
Am 12.07.2021 hat der Bundestag ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausbildungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Dieses Gesetz bringt zahlreiche wesentliche Neuerungen für das anwaltliche und patentanwaltliche Berufsrecht mit sich, insbesondere die Neufassung der Bestimmungen zu den Berufsausbildungsgesellschaften (§ 52 b PAO). Umstritten war die Regelung, dass solche Gesellschaften alle Gesellschaftsformen nach deutschem Recht, einschließlich Handelsgesellschaften, umfassen können. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, insbesondere § 139 Abs. 1 PatG, wonach ein Anspruch ausgeschlossen ist, wenn er zu einer unverhältnismäßigen Härte führt, die durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigt ist. Das Nichtigkeitsverfahren wurde dahingehend geändert, dass innerhalb von 6 Monaten nach Klagezustellung ein Hinweis des Patentgerichts erfolgen muss. Auch das Markengesetz wurde geändert. Diese wesentlichen Neuerungen werden in der Neuauflage behandelt, die zusätzlich weitere relevante Änderungen berücksichtigt. NEU in der 6. Auflage: Aktuelle Kommentierung des Markengesetzes und des Patentgesetzes sowie Berücksichtigung der Änderungen im Berufsrecht.
