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Rene Wiederkehr

    Kausalabgaben
    Öffentliches Verfahrensrecht
    Allgemeines Verwaltungsrecht
    Die allgemeine Beschwerdebefugnis Dritter
    Die Kerngehaltsgarantie am Beispiel kantonaler Grundrechte
    Die allgemeine Beschwerdebefugnis Dritter
    • Die allgemeine Beschwerdebefugnis Dritter

      Eine praxisorientierte Übersicht drittbetroffener Parteien

      • 150pages
      • 6 heures de lecture

      Verfügungen regeln nicht nur die Rechtsstellung der Verfügungsadressaten, sondern entfalten häufig auch eine Wirkung auf Dritte. Da theoretisch eine Vielzahl von Dritten betroffen sein kann, ist es von besonderem Interesse, eine vernünftige Abgrenzung zur Popularbeschwerde zu finden. Das Bundesgericht hat in neueren Entscheiden die Legitimation Dritter teilweise zu Recht enger gefasst. Eine Verschärfung der Legitimationspraxis ist allerdings nicht durchgängig feststellbar. Selbst die je nach Kategorie von Dritten entwickelten Kriterien werden nicht konsequent befolgt. Die vorliegende Publikation zeigt diese Kriterien auf und formuliert die Anforderungen an die Drittbeschwerde pro und contra Adressat neu.

      Die allgemeine Beschwerdebefugnis Dritter
    • Eine befriedigende, theoretisch fundierte Kerngehaltsgarantie fehlt bis heute, obwohl die Kantonsverfassungen viel aussagekräftiges Material geschaffen haben. Der Autor sichtet diese enorme Fülle an Textbeispielen in einer eindrücklichen Bestandesaufnahme kantonaler Grundrechte und denkt mit Hilfe verschiedenster Theorien (Grundrechte als Staatsaufgabe und Grundrechtsverwirklichungsbestimmungen) über Wesen, Schichten und Gefährdungen der Grundrechte und ihrer Kerngehalte nach. Er befürwortet zum einen das Offensein der Kerngehaltsgarantie im Sinne eines anthropologischen Ansatzes; er kommt zum andern zum Schluss, dass eine Garantie der Freiheitsverwirklichung und Freiheitsrealisierung in das Kerngehaltsdenken einbezogen werden muss. Der Autor führt damit Vorschläge aus der Literatur und Judikatur der Schweiz und Deutschlands konsequent zu Ende.

      Die Kerngehaltsgarantie am Beispiel kantonaler Grundrechte
    • Verfügungen regeln nicht nur die Rechtsstellung der Verfügungsadressaten, sondern entfalten häufig auch eine Wirkung auf Dritte. Da theoretisch eine Vielzahl von Dritten betroffen sein kann, ist es von besonderem Interesse, eine vernünftige Abgrenzung zur Popularbeschwerde zu finden. Das Bundesgericht hat in neueren Entscheiden die Legitimation Dritter teilweise zu Recht enger gefasst. Eine Verschärfung der Legitimationspraxis ist allerdings nicht durchgängig feststellbar. Selbst die – je nach Kategorie von Dritten – entwickelten Kriterien werden nicht konsequent befolgt. Die vorliegende Publikation zeigt diese Kriterien auf und formuliert die Anforderungen an die Drittbeschwerde pro und contra Adressat neu.

      Die allgemeine Beschwerdebefugnis Dritter
    • Dieses Case Book erörtert wichtige Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts problemorientiert anhand ausgewählter Gerichtsurteile. Durch diese fallbezogene Herangehensweise wird die Tragweite der einzelnen Grundsätze klar aufgezeigt. Die vorliegende 2. Auflage wurde mit neuen Praxisbeispielen ergänzt und bietet einen guten und kompakten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Verwaltungsrecht. Das Buch dient dem Transfer zwischen Theorie und Praxis und richtet sich insbesondere an Studierende, um ihnen den nicht immer einfachen Einstieg in dieses Fach zu erleichtern.

      Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Die Rechtsprechung leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des öffentlichen Verfahrensrechts. Den unterschiedlichen Verfahrensordnungen in Bund und Kantonen liegen ähnliche Grundsätze zugrunde, die weitgehend von der Rechtsprechung entwickelt worden sind. Die vorliegende Publikation zielt darauf, diese Grundsätze anhand von ausgewählten Urteilen zu erörtern und zu kommentieren. Anhand der Gerichtspraxis lassen sich wesentliche Verfahrenselemente aufzeigen, die vielen Prozessordnungen gemeinsam sind und deren Gesamtheit zentrale Bestandteile des öffentlichen Verfahrensrechts ausmachen. Insgesamt betrachtet soll das Casebook den Transfer zwischen Theorie und Praxis erleichtern. Es richtet sich insbesondere an Studierende, aber auch an Juristinnen und Juristen, die in der Praxis tätig sind.

      Öffentliches Verfahrensrecht
    • Das Kausalabgaberecht ist massgeblich durch die Gerichtspraxis ausgestaltet worden. Die Rechtsprechung erscheint wenig gefestigt und belässt dem Gemeinwesen einen weiten Spielraum in der Ausgestaltung und Legiferierung der Abgabe. Die Bemessungsgrundsätze wie auch die aus dem Legalitätsprinzip abgeleiteten Anforderungen gelten im Kausalabgaberecht nicht in einem strengen Sinn, sondern sind aus Gründen der Verwaltungsökonomie und Vollzugstauglichkeit vielfältigen Lockerungen und Relativierungen zugänglich. Die vorliegende Abhandlung will einen Beitrag leisten, die Grundsätze des Kausalabgaberechts wieder vermehrt in den Mittelpunkt zu rücken. Die Arbeit ist vom Bestreben getragen, das Kausalabgaberecht nicht zu einem Bereich werden zu lassen, der weitgehend von Praktikabilitäts- und Zweckmässigkeitsüberlegungen geprägt ist.

      Kausalabgaben
    • Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde weitgehend durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis entwickelt. Ein erstes Mal ist dieser Tatsache durch die auf die Rechtsprechung bezogene Publikation von IMBODEN/RHINOW in besonderer Weise Rechnung getragen worden. Seit dem Erscheinen des Ergänzungsbandes (RHINOW/KRÄHENMANN, 1990) hat sich die Rechtsprechung stark weiterentwickelt und ist deutlich verfeinert, ausgebaut sowie vereinzelt berichtigt worden. Etliche Grundsatzfragen werden heute anders als noch vor 20 Jahren beurteilt. Bisher fehlt eine aktuelle, umfassende Sichtung und Auswertung sowie eine daran anschliessende, weiter differenzierende und vertiefende Darstellung der Entscheidpraxis. Das vorliegende Werk will diese bedeutsame Lücke schliessen. Es zielt darauf ab, die Rechtsprechung in Bund und Kantonen systematisch zu erfassen. Darüber hinaus zeigt das Werk unter Einbezug der Praxis die Leitlinien und Entwicklungstendenzen sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen den verschiedenen Teilen des allgemeinen Verwaltungsrechts auf. Es richtet sich an Juristinnen und Juristen, die in der Praxis tätig sind, aber auch an Forschende, die für ihre Studien die Rechtsprechung einbeziehen.

      Praxis des Allgemeinen Verwaltungsrechts
    • Fairness als Verfassungsgrundsatz

      • 416pages
      • 15 heures de lecture

      Individuelle Gerechtigkeit ist kein Widerspruch in sich, sondern stellt auf der Basis des Fairnessprinzips ein tragfähiges Konzept dar. Zwar ist die Balance zwischen generalisierender und individualisierender Gerechtigkeit nicht leicht zu halten. Der Fairnessgrundsatz will hier jedoch eine Lücke schliessen, er ergänzt und korrigiert die Gleichheitsgerechtigkeit durch Elemente individueller Gerechtigkeit. Er bindet überschiessende staatliche Macht zugunsten einer Berücksichtigung der konkreten Umstände und persönlichen Verhältnisse zurück und verpflichtet zum Einbezug der Perspektive der Betroffenen. Ein Rechtsstaat lässt sich danach nur anhand von Prinzipien entfalten, die die autoritative Entfaltung staatlicher Macht zum Schutz des Einzelnen eindämmen. Dieser Gehalt lässt sich zwar auch mit Begriffen wie Respekt, Persönlichkeitsschutz oder Rücksichtsnahme erfassen und weist eine ähnliche Schutzrichtung wie die Menschenwürde auf, doch gelangt man auf der Grundlage des Fairnessprinzips zu einer präziseren Problemerfassung und -lösung, als dies mittels der bereits bisher bekannten Prinzipien möglich ist.

      Fairness als Verfassungsgrundsatz