Reinhard Gaier Livres






Die durch 314 ZPO geregelte Beurkundungsfunktion des Urteilstatbestandes wird bislang von Rechtsprechung und Literatur im Sinne einer nicht nur positiven, sondern auch negativen Beweiskraft verstanden. Danach gilt Parteivorbringen, über das der Tatbestand schweigt, selbst dann als nicht vorgetragen, wenn es aus eingereichten und bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftsätzen festzustellen ist. Für die Parteien führt dies zu Nachteilen, die mit dem Gebot effektiver Gewährung rechtlichen Gehörs kollidieren. Nachdem sich die Struktur des Zivilprozesses im Zuge der Novellengesetzgebung von einem rein mündlichen zu einem gemischt mündlich/schriftlichen Verfahren gewandelt hat, ist aber auch das tradierte Verständnis des 314 ZPO aufzugeben und durch die Annahme einer kumulativen Beurkundung des Parteivorbringens durch Tatbestand und Schriftsätze zu ersetzen. Das Ergebnis der Neuinterpretation ist für Fälle divergierender Darstellung in Tatbestand und Akteninhalt dahin zu präzisieren, daß das im Vergleich weitergehende Vorbringen maßgeblich sein muß. Schließlich erlaubt ein geändertes Verständnis des 314 ZPO auch die Klärung offener Fragen der forensischen Praxis.
"Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet. Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung. Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer aktualisiert vor. Erste Rechtsprechung nach der Reform durch das WEMoG ist eingearbeitet.Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details. Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung.Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz." -- Provided by publisher
Mit der Festschrift zum 60. Jahrestag der Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein unprätentiöses Werk entstanden, das die Historie kritisch würdigt und Ausblicke auf die künftigen Herausforderungen der Anwaltschaft wagt. Die Beiträge begleiten das Wirken der Bundesrechtsanwaltskammer von der Überwindung der Nachwirkungen des Nationalsozialismus über das Entstehen der Europäischen Union, dem Ende der Sowjetunion bis hin zur deutschen Einheit. Mit Blick auf die Zukunft werden vor allem die Globalisierung des Rechts und der rasante technische Fortschritt in ihren Auswirkungen auf Anwaltschaft und Bundesrechtsanwaltskammer mit visionärem Tiefgang näher untersucht. Die Autoren hatten jeden gewünschten Zugriff auf das Archiv und die Unterlagen der Bundesrechtsanwaltskammer, die Beiträge der Festschrift sind in völliger wissenschaftlicher Freiheit entstanden.
Anwaltliches Berufsrecht
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Das anwaltliche Berufsrecht wird umfassend kommentiert, einschließlich BRAO, BORA, FAO, RDG, EURAG, CCBE sowie relevanten Auszügen aus EMRK und GG. Die zweite Auflage integriert gründlich die zahlreichen Änderungen, die seit der Vorauflage in Kraft traten, insbesondere durch die Gesetzgeber der 17. Legislaturperiode. Diese verabschiedeten mehrere Gesetze, die wesentliche Veränderungen bewirkten, wie das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom 15. Juli 2013, sowie das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013. Auch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Änderungen in der BRAO im Rahmen der Kostenrechtsreform sind bedeutend. Die 5. Satzungsversammlung 2013 beschloss zahlreiche Änderungen, darunter die Einführung des neuen Fachanwalts für Internationales Wirtschaftsrecht. Besonders hervorzuheben ist die Entscheidung vom 15. April 2013, die § 29 BORA durch § 29a und § 29b BORA ersetzte, wodurch die CCBE-Regeln nicht mehr Teil des deutschen Berufsrechts sind. Um der steigenden grenzüberschreitenden anwaltlichen Tätigkeit Rechnung zu tragen, wurde dem Internationalen Anwaltsrecht in der Einleitung ein eigener Abschnitt gewidmet.