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Christine Budzikiewicz

    Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung
    Migration und IPR
    Standards und Abgrenzungen im internationalen Familienrecht
    • In Marburg wurde im Mai 2019 der 2. Dialog Internationales Familienrecht veranstaltet. Unter dem Generalthema „Standards und Abgrenzungen im Internationalen Familienrecht“ haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit Maßstäben und Einordnungsfragen befasst, die im Internationalen Familienrecht derzeit in der Diskussion stehen. Im Zentrum standen das Internationale Familienverfahrensrecht und das Internationale Güterrecht. Der vorliegende Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Referate. Thematisiert werden u. a. die Interessen des Kindes im Familienverfahren, die Konfliktlagen im Bereich der Scheidungsfolgensachen, die Novellierung der Brüssel IIa-VO sowie die neuen EU-Güterrechtsverordnungen. Abgerundet wird der Band durch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Internationalen Familienrecht sowie Überlegungen zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Kindern in sozialen Netzwerken und zum Erwachsenenschutz in grenzüberschreitenden Konstellationen.

      Standards und Abgrenzungen im internationalen Familienrecht
    • In Munster wurde im April 2018 der 1. Dialog Internationales Familienrecht veranstaltet. Unter dem Generalthema "Migration und IPR" haben sich Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit den Herausforderungen auseinandergesetzt, die sich im internationalen Familien- und Familienverfahrensrecht aus der besonderen Lebenssituation von Fluchtlingen und Migranten ergeben. Der Band versammelt die auf der Tagung gehaltenen Vortrage.

      Migration und IPR
    • Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung

      Zu der Rechtsstellung des außerehelich geborenen Kindes unter Berücksichtigung der Folgen für das Kollisionsrecht der Legitimation

      Christine Budzikiewicz untersucht die Stellung außerehelich geborener Kinder nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998. Die Reform hatte zum Ziel, die Statusunterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu beseitigen und ein einheitliches Kindschaftsrecht zu schaffen. Dabei wurde das auf eine Statusverbesserung des Kindes abzielende Institut der Legitimation aufgegeben. Dies betraf nicht nur die entsprechenden Regelungen des materiellen Familienrechts, sondern auch alle relevanten Vorschriften, einschließlich der maßgeblichen Kollisionsnorm (Art. 21 EGBGB a. F.). Die Autorin fragt, wie die Rechtsfigur der Legitimation, die in vielen ausländischen Rechtsordnungen weiterhin existiert, künftig im Inland behandelt werden soll. Sie untersucht, inwieweit die Eheschließung der Eltern die Rechtsstellung des Kindes beeinflussen kann, wobei Aspekte des Familien- und Erbrechts sowie des Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrechts beleuchtet werden. Der zweite Teil des Buches behandelt die Anknüpfung der Legitimation und beginnt mit einer rechtsvergleichenden Analyse europäischer Rechtsordnungen, die die Legitimation abgeschafft haben, sich jedoch mit der kollisionsrechtlichen Relevanz der Rechtsfigur auseinandersetzen. Anschließend entwickelt die Autorin eine Lösung für die Problematik im deutschen Internationalen Privatrecht.

      Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung