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Christian Kersting

    1 janvier 1971
    Die Dritthaftung für Informationen im bürgerlichen Recht
    Kartellrecht
    Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie (2014/104/EU)
    Die 9. GWB-Novelle
    Handelsgesetzbuch/§§ 325-342a
    Die Vorgesellschaft im europäischen Gesellschaftsrecht
    • Die 6. Auflage des Großkommentars Staub HGB beginnt 2021 und erscheint in 17 Bänden. Band 8 umfasst mit der Kommentierung der §§ 325-342a HGB die ergänzenden Vorschriften zur Offenlegung, die Straf- und Bußgeldvorschriften, die Vorschriften zu Ordnungsgeldern und die ergänzenden Vorschriften für bestimmte Geschäftszweige sowie jene zum privaten Rechnungslegungsgremium und Rechnungslegungsbeirat. Neben der aktuellen Rechtsprechung sind die Änderungen durch das FISG und selbstverständlich des BilRUG berücksichtigt.

      Handelsgesetzbuch/§§ 325-342a
    • Die 9. GWB-Novelle

      Kartellschadensersatz, Digitale Ökonomie, Fusionskontrolle, Bußgeldrecht, Verbraucherschutz

      Zum Werk Mit der großen 9. GWB-Novelle wird die EU-Kartellschadenersatzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit eingeführt wird eine Konzernhaftung (gesamtschuldnerische Haftung der Muttergesellschaft), die Schließung der Sanktionslücke im deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrecht, durch die sich Unternehmen durch gezielte Umstrukturierungen einer Geldbuße entziehen konnten (sog. „Wurstlücke“), eine Ausweitung der Fusionskontrolle (Zusammenschlüsse müssen fortan auch bei geringerer Inlandsumsatzschwelle angemeldet werden), schließlich eine neue Missbrauchskontrolle auf digitalen Märkten. Vorteile auf einen Blick - hochaktuell zur 9. GWB-Novelle - ausgewiesenes Autorenteam - schnellster Zugriff auf aktuellste Veränderungen Zur Neuerscheinung Die neuen Regeln im GWB, etwa zur Schadensvermutung (§ 33a), zu Schadensabwälzung und Preisaufschlägen (§ 33c - passing-on-Einwand), Gesamtschuldnerausgleich (§ 33d), Privilegierung von KMU und Kronzeugen (§§ 33 d und e), der Herausgabe von Beweismitteln (§ 33g), Verjährung (§ 33h), Kosten von Nebeninterventionen (§ 89a), werden ausführlich und im Kontext erläutert. Zielgruppe Für Wirtschaftsjuristen, Richter und Anwälte, Kartellrechtler.

      Die 9. GWB-Novelle
    • Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie (2014/104/EU)

      Ein Gesetzgebungsvorschlag aus der Wissenschaft

      Die Effektivierung der privatrechtlichen Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche ist seit längerer Zeit ein Anliegen der Europäischen Kommission. Diesem Ziel dient auch die bis zum 27. Dezember 2016 umzusetzende Kartellschadensersatzrichtlinie. Mit dem vorliegenden Werk wird ein Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht unterbreitet. Der Entwurf verfolgt die Zielsetzung, die Richtlinie vollständig in das deutsche Recht umzusetzen. Er will die Prinzipien des deutschen Haftungs-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts soweit wie möglich wahren und notwendige Veränderungen systemgerecht vornehmen. Soweit Umsetzungsspielräume bestehen, wird eine Umsetzung favorisiert, welche die deutsche Position im Wettbewerb der Rechtsordnungen stärkt und die Attraktivität Deutschlands als Forum für Kartellschadensersatzklagen fördert. Die Autoren lehren an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf u. a. Kartellrecht und Zivilprozessrecht.

      Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie (2014/104/EU)
    • Die Rechtsvereinheitlichung im europäischen Kartellrecht hat bedeutende Fortschritte gemacht, insbesondere durch die neue Verfahrensverordnung und die überarbeitete Fusionskontrollverordnung. Die Verfahrensverordnung hat das Kartellanmeldeverfahren grundlegend reformiert, indem das Anmeldeerfordernis entfiel und somit das Risiko nachträglicher Verbote bei Unternehmen bestehen bleibt. Der Kommentar behandelt die relevanten Regelungen des EU-Vertrags, der Fusionskontrollverordnung und der Gruppenfreistellungsverordnungen. Auf nationaler Ebene zielt die 8. GWB-Novelle von 2013 darauf ab, die wettbewerblichen Rahmenbedingungen in der Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht und im Verfahren bei Kartellverstößen zu modernisieren und die Durchsetzung des GWB effizienter zu gestalten. Die Unterschiede zum europäischen Recht in der Fusionskontrolle werden weiter verringert, während die Missbrauchsvorschriften durch die Novelle benutzerfreundlicher gestaltet werden. Die Neuerungen der europäischen Verfahrensverordnung sind in deutsches Recht umgesetzt worden, was zu einer Harmonisierung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften führt. Angesichts der grenzüberschreitenden Wirkungen von Kartellvereinbarungen zwischen Großunternehmen ist diese Parallelisierung der Rechtsordnungen besonders wichtig. Die Technologie-Transfer-Verordnung regelt die Bedingungen, unter denen Lizenzierungen für Patente, Marken und Know-how zulässig sind. D

      Kartellrecht
    • Bei der Verantwortlichkeit dritter Personen für Informationen, mit denen sie auf einen fremden Vertrag Einfluss nehmen, handelt es sich um eine grundlegende Problematik. Diese Habilitation fasst die bislang diskutierten Fallgruppen in der Norm des § 311 III 2 BGB zusammen. Sie rückt den juristisch noch kaum untersuchten Begriff des Vertrauens in den Vordergrund und verbindet einen weiten Tatbestand der Sonderverbindung (§ 311 III 2 BGB) mit einer differenzierten Pflichtenbestimmung (§ 241 II BGB). Ermöglicht wird so eine Feinsteuerung der Dritthaftung, die sich nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern z. B. auch im Kapitalmarktrecht als tragfähig erweist. Für Wissenschaftler und Praktiker im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht.

      Die Dritthaftung für Informationen im bürgerlichen Recht