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Winfried Klein

    Die Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19. Jahrhunderts
    Memoria im Wandel
    • Memoria im Wandel

      Fürstliche Grablegen in der frühen Neuzeit und im 19. Jahrhundert

      • 340pages
      • 12 heures de lecture

      Aus der praktischen Denkmalpflege und für die Praxis: das gehört zu den Besonderheiten der interdisziplinären Beiträge dieses Bandes. Ihr Ausgangspunkt ist die Großherzogliche Grabkapelle in Karlsruhe, die vor 125 Jahren gebaut wurde. Probleme der Deutung verknüpfen sich damit, denn jede Architektur »spricht« und die Grabkapelle entstand wie die meisten anderen dargestellten südwestdeutschen Memorialorte in der Spätzeit der Monarchien, als Staat und Dynastie sich immer deutlicher trennten; das dynastische Totengedenken wurde mehr zur familiären als zur öffentlichen Aufgabe. Aber auch Eigentumsfragen reichen in die komplexe Thematik hinein – Fragen, die etwa bei den Wittelsbacher Gräbern in München andere Antworten finden als bei den Grablegen in Stuttgart oder Pforzheim. An mitteleuropäischen Sargformen schließlich lassen sich Gattungsbeobachtungen machen, wie sie hier erstmals im typologischen Überblick zusammengestellt sind.

      Memoria im Wandel
    • Die Domänenfrage ist ein großes Thema der deutschen Verfassungsgeschichte - die Gretchenfrage bei der Entstehung staatlicher Rechtspersönlichkeit. Diese Frage behandelt der Verfasser erstmals umfassend. Gestützt auf eingehende Archivrecherchen weist er nach, dass im 19. Jahrhundert meist nur die deutschen Fürstentümer Rechtspersönlichkeit erlangten, die staatliches Domäneneigentum kannten. Neben diesem Aspekt hatte die Lösung der Domänenfrage auch finanzielle Auswirkungen. In den Fürstentümern ohne staatliches Domäneneigentum blieb es bei der Ertragshoheit der fürstlichen Kammer. Die Stände hatten dort das Steuerbewilligungsrecht und gelegentlich schon Jahre vor 1848/49 ein Ausgabenbewilligungsrecht. Der Verfasser weist nach, dass sich dieses weitgehend auf die aus Steuermitteln zu tätigenden Ausgaben beschränkte. Auf die Ausgaben der fürstlichen Kammer hatten die Stände keinen Einfluss.

      Die Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19. Jahrhunderts