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Tilman Repgen

    Vertragsfreiheit und Diskriminierung
    100 Jahre Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
    Vertragstreue und Erfüllungszwang in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft
    Kein Abschied von der Privatautonomie
    Die soziale Aufgabe des Privatrechts
    Europa als Idee
    • Ist Europa als Idee eine Illusion? Oder Realität? Der erste Band der neuen Reihe „Schriften der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law“ bezeichnet Europa als eine „Idee“. Ob sie illusorisch oder real ist, ist damit nicht festgelegt. Diese Indifferenz passt in eine Zeit, in der die vermeintlich sicher geglaubte europäische Integration angesichts von „Brexit“ und „Staatsschuldenkrise“ vor neue Herausforderungen gestellt wird. Was sind die historischen Erfahrungen, die die europäische Idee so einmalig in der Welt machen? Albrecht Mendelssohn Bartholdy, Namensgeber der gleichnamigen Graduiertenschule in Hamburg und zugleich dieser Schriftenreihe, war als Gesandter der Reichsregierung an den Friedensverhandlungen in Versailles nach dem Ersten Weltkrieg beteiligt. Seine Idee von einem Europa ist der Ausgangspunkt einer Reihe von Überlegungen, die auf Perspektiven einer Weiterentwicklung ausgreifen.

      Europa als Idee
    • Die soziale Aufgabe des Privatrechts

      Eine Grundfrage in Wissenschaft und Kodifikation am Ende des 19. Jahrhunderts

      • 583pages
      • 21 heures de lecture

      Nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich 1888 entbrannte eine lebhafte Diskussion über die soziale Aufgabe des Privatrechts, an der prominente Juristen wie Otto Gierke, Heinrich Dernburg und Anton Menger teilnahmen. Tilman Repgen untersucht den Zusammenhang dieser Debatte mit dem Entwurf und analysiert die Auswirkungen der Kritik auf den Gesetzgebungsprozess sowie auf das BGB selbst. Die soziale Aufgabe des Privatrechts stellt die einzige nicht normativ-dogmatische Frage dar, die grundlegend behandelt wurde. Die historische Analyse ermöglicht die Entwicklung von vier sozialen Topoi: Gemeinschaftsgedanke, Schutz des Schwächeren, soziale Freiheit und sozialpolitischer Ausgleich. Diese Konzepte helfen, die verschiedenen kritischen Stellungnahmen zum Entwurf und den späteren Gesetzesfassungen systematisch zu verstehen. Die bisherige Beschreibung des Sozialmodells des BGB erscheint im Lichte dieser Erkenntnisse überholt. Der erste Entwurf und die späteren Fassungen waren sozialer, als die isolierte Kritik von Gierke vermuten ließ. Die historische Fragestellung berührt die Grundlagen des geltenden Privatrechts, da das seit 100 Jahren in Kraft befindliche BGB nach wie vor zentral ist. Die Klärung dieser Grundsatzfrage des Gesetzgebers ist für die Standortbestimmung des bürgerlichen Rechts in der Gegenwart von großer Bedeutung.

      Die soziale Aufgabe des Privatrechts
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      100 Jahre Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
    • Vertragsfreiheit und Diskriminierung

      • 274pages
      • 10 heures de lecture

      Vertragsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit zur Diskriminierung und ermöglicht legitime Willkür. Privatpersonen entscheiden autonom über vertragliche Beziehungen, wobei diese Freiheit rechtlich für alle gleich gilt. Allerdings geschieht die Ausübung dieser Freiheit in einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, wodurch sich rechtliche Freiheit in soziale Macht verwandeln kann. Moral und Recht streben seit jeher danach, den Missbrauch der Vertragsfreiheit zu verhindern. Der Sozialstaat versucht, soziale Machtgefälle durch rechtliche Maßnahmen auszugleichen und sozial Schwächere zu schützen, indem er die Vertragsfreiheit der sozial überlegenen Partner einschränkt. Die staatliche Regulierung hat durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung an Intensität gewonnen. Der Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsverhältnis und im Zivilrecht führt zu einem umfangreichen System von Beschwerde- und Klagebefugnissen sowie Überwachungsmaßnahmen. Die Vertragsfreiheit steht nun unter der Aufsicht des Sozialstaats. Unter dem Grundgesetz hat kein anderes Gesetz den grundrechtlichen Freiraum so stark eingeschränkt wie das Antidiskriminierungsgesetz, das die Grundlagen der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft beeinflusst. Dieses Gemeinschaftswerk untersucht die Diskriminierungsverbote des Gesetzes von 2006 aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven, einschließlich Zivilrecht, Arbeitsrecht, Staatskirchenrecht und Verfassungsrecht.

      Vertragsfreiheit und Diskriminierung