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Barbara Sauer

    Das Recht der Vollzugspolizeien von Bund und Kantonen in der Schweiz
    Advokaten 1938
    • Advokaten 1938

      • 386pages
      • 14 heures de lecture

      Der „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938 bedeutete für viele österreichische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Ende ihrer beruflichen Tätigkeit. Am 13. März 1938 waren in die Liste der Rechtsanwaltskammer in Wien 2.541 Anwälte eingetragen, am 31. Dezember 1938 waren es nur mehr 771. Dieses Buch zeichnet die Geschichte der Österreichischen Anwaltschaft unter der NS-Herrschaft aus dem Blickwinkel der persönlichen Schicksale der verfolgten und entrechteten österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es ist zugleich Gedenkschrift und kritische Auseinandersetzung mit der österreichischen Anwaltsgeschichte 1938–1945.

      Advokaten 1938
    • Gegenstand der Untersuchung ist das Vollzugspolizeirecht in der Schweiz aus dem Blickwinkel der deutschen Polizeirechtsordnung. Dabei wird schwerpunktmäßig der in der Literatur bislang stark vernachlässigte Bereich der Gefahrenabwehr anhand der kantonalen Polizeigesetze betrachtet. Berücksichtigung findet daneben die aktuell im Umbruch begriffene vollzugspolizeiliche Straftatenverfolgung. Erstmals werden kantonale Strafprozessordnungen durch eine bundeseinheitliche Strafprozessordnung ersetzt. Im Bereich von Gefahrenabwehr und Straftatenverfolgung werden bundesverfassungsrechtliche Grundlagen, vollzugspolizeiliche Aufgaben, Handlungsgrundsätze, Eingriffsbefugnisse, Zwangsmittel, Folgen polizeilichen Handelns und die Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers gegen vollzugspolizeiliche Maßnahmen untersucht. Ein Vergleich mit der deutschen Rechtlage zeigt Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Handlungsbedarf auf. Berücksichtigung findet dabei auch die aktuelle Annäherung der schweizerischen Polizeirechtsordnung an den europäischen Rechtsraum durch die Assoziierung der Schweiz an den Schengen-Besitzstand - insbesondere die Zugriffsmöglichkeit auf das Schengener Informationssystem - sowie die Zusammenarbeit mit Europol und den Staaten der EU bei der Bekämpfung schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität und des Terrorismus.

      Das Recht der Vollzugspolizeien von Bund und Kantonen in der Schweiz