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Christoph Görisch

    Verfassungsfragen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer
    Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen
    Kirchenasyl und staatliches Recht
    • Das Kirchenasyl, als Schutz für Verfolgte in Kirchen oder Pfarrgebäuden, hat eine lange Tradition. Angesichts aktueller Asylrechtsdiskussionen stellt sich die Frage nach der rechtlichen Beurteilung des Kirchenasyls im Rahmen des Grundgesetzes. Der Autor untersucht zwei zentrale Fragen: die Zulässigkeit einer staatlichen Beendigung des Kirchenasyls und die strafrechtliche Sanktionierung. Nach einer Einführung in das Thema beantwortet der erste Hauptteil diese Fragen auf einfachrechtlicher Ebene. Der zweite Hauptteil analysiert die relevanten Bestimmungen des Grundgesetzes und deren Einfluss auf die rechtliche Situation des Kirchenasyls. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse schließt die Arbeit ab. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass staatliche Maßnahmen gegen Kirchenasylflüchtlinge und Unterstützer weitgehend möglich sind, während strafrechtliche Sanktionen durch Aspekte der Sozialadäquanz und Verschuldensfragen erschwert werden. Auf verfassungsrechtlicher Ebene zeigt der Autor, dass unter bestimmten Voraussetzungen aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und der Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Recht auf Kirchenasyl abgeleitet werden kann, das staatlichen Eingriffen und strafrechtlichen Sanktionen entgegensteht. Die Arbeit enthält auch grundlegende Überlegungen zu den relevanten (Verfassungs-)Bestimmungen.

      Kirchenasyl und staatliches Recht
    • Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen

      Ein Beitrag zur Konkretisierung der europäischen Verfassungsstrukturprinzipien

      • 472pages
      • 17 heures de lecture

      Die Diskussion über das vermeintliche „Demokratiedefizit“ der EU betrifft auch die Unionsagenturen, die zunehmend die traditionelle Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ersetzen. Die EU-Kommission hat daher eine Evaluationsphase eingeleitet und angekündigt, bis Ende 2009 von wesentlichen Erweiterungen des Agenturwesens abzusehen. Das zentrale Problem besteht darin, dass es für die Agenturen im Gegensatz zu den Hauptorganen der Union kaum spezifische vertragliche Regelungen zur allgemeinen Verpflichtung auf das Demokratieprinzip gemäß Art. 6 Abs. 1 EU gibt. Das Agenturwesen bietet sich als Referenzgebiet zur näheren Bestimmung dieses Prinzips an. Christoph Görisch konkretisiert die demokratischen Anforderungen an das Agenturwesen auf Basis einer umfassenden Klärung des Art. 6 Abs. 1 EU sowie einer verwaltungswissenschaftlichen Typisierung der bestehenden Einrichtungen. Dies geschieht durch wertende Rechtsvergleichung und kritische Analyse der grundlegenden „Meroni“-Entscheidungen des EuGH von 1958, die den Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts betreffen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind auch in der aktuellen Evaluationsphase von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich vorgeschlagene Schaffung weiterer europäischer Regulierungsagenturen, etwa in den Bereichen Telekommunikation und Energie.

      Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen