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Stefanie Rosenmüller

    Der Ort des Rechts
    Hannah Arendt: Verborgene Tradition - unzeitgemäße Aktualität?
    • Hannah Arendt ist längst von einer umstrittenen Denkerin zu einer Klassikerin der modernen politischen Theorie geworden. In unnachahmlicher Weise hat sie den Bruch des deutschen philosophischen Denkens in den 20er Jahren in ihren weiteren intellektuellen Lebensweg aufgenommen und in eine politische Theorie des 20. Jahrhunderts übertragen – eine Theorie, die aus den Erfahrungen von Flucht und Staatenlosigkeit schöpfte und zugleich zentrale Phänomene des 21. Jahrhunderts, die Fluchtbewegungen und die Krise der institutionellen nationalen Politik vorwegnahm. Mit Beiträgen von: Etienne Balibar, Peg Birmingham, Matthias Bormuth, Micha Brumlik, Jean L. Cohen, Rainer Forst, Volker Gerhardt, Peter Eli Gordon, Stefan Gosepath, Antonia Grunenberg, Wolfgang Heuer, Rahel Jaeggi, Dominic Kaegi, Jerome Kohn, Martine Leibovici, Gertrude Lübbe-Wolff, Oliver Marchart, Waltraud Meints-Stender, Ingeborg Nordmann, Manfred Riedel, Stefanie Rosenmüller, Michael P. Steinberg, Dana Villa, Marianne Zepp und Idith Zertal

      Hannah Arendt: Verborgene Tradition - unzeitgemäße Aktualität?
    • Der Ort des Rechts

      Gemeinsinn und richterliches Urteilen nach Hannah Arendt

      • 471pages
      • 17 heures de lecture

      Diese Arbeit zeigt, wie Arendts Konzeption des Urteilens produktiv für richterliches Urteilen und Verfassungsrecht werden kann. Soll das richterliche Urteilen 'unter der Regel' oder 'ohne Regel' urteilen, oder sind beide Formen unausweichlich gewalttätig? Arendts Lösung ist, das Urteilen auf den Gemeinsinn zu beziehen. Das Richterurteil enthält demnach drei Typen des Urteilens mit zwei Formen der Korrektur durch Gemeinsinn in der phronesis und in der reflektierenden Urteilskraft. Die Idee des Gemeinsinns arbeitet als 'koordinierendes' Prinzip, sodass die Einbildungskraft spontan ist und nicht unter der Leitung des Verstandes steht: Sie kann deshalb auch neue Fälle beurteilen. Das reflektierende Urteil ist nicht nur schöpferisch, sondern auch politisch, weil es plurale Positionen einbezieht. Mit dieser Konzeption sind Abgrenzungen zu klassischen Theorien des richterlichen Urteilens verbunden, nach denen eine Korrektur der Subsumtion durch das Gewissen, oder durch Ausgriff in ‚Materielle Gerechtigkeit’(BVErfG) erfolgt, oder eine Willensdezision gewagt werden muss. Für das richterlich fortgebildete (Verfassungs-)Recht ergibt sich, dass es Politik ermöglichen und dabei immer neue Beispiele politischen Handelns inkludieren soll. Erst vor Gericht, an diesem ‚Ort des Rechts’, entfaltet das Recht seinen eigentlichen Raum.

      Der Ort des Rechts