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Frank Ehmann

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung
    Verwaltungsakte mit Dauerwirkung im Sozialhilferecht
    • Nach herkömmlicher Ansicht sind Verwaltungsakte mit Dauerwirkung dem Sozialhilferecht fremd, weil die Sozialhilfe keine rentengleiche Dauerleistung sein soll. Eine genauere Untersuchung zeigt hingegen, daß die pauschale Ablehnung der Dauerverwaltungsakte in vielen Fällen nicht gerechtfertigt ist. Weder verfassungsrechtliche Vorgaben noch die Grundsätze des Sozialhilferechts gebieten zwingend eine Beschränkung der Hilfe auf kurze Zeitabschnitte. Die Konstruktion der Hilfegewährung stimmt vielfach mit der Realität des Sozialhilfebezugs nicht überein und führt für die Hilfeempfänger zu erheblichen Nachteilen im Prozeß und im Verwaltungsverfahren. Die Arbeit ist zugleich ein Plädoyer für eine Stärkung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe in der Praxis und eine weitergehende Öffnung des Sozialhilferechts für die Handlungsinstrumente des Verwaltungsverfahrens nach dem SGB X.

      Verwaltungsakte mit Dauerwirkung im Sozialhilferecht
    • Der Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung uberzeugt: In einem Band werden alle wichtigen Anspruchsnormen fur Betroffenenleistungen kommentiert. Die 3. Auflage reagiert auf umfassende Reformen, u.a.: Krankenversicherung: Terminservice- und VersorgungsgG, Patientendaten-Schutz-G, GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG Unfallversicheru

      Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung
    • Hilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren können gemäß §§ 41 ff. SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten; übrigens ohne sofort befürchten zu müssen, dass ihre Kinder bzw. die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden. Der Leitfaden informiert verständlich über diese Grundsicherung und weist Wege, wie man sie bekommt.

      Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung