This volume is a collection of edited papers presented on the occasion of the 6th Seoul-Freiburg Law Faculties Symposium held in Freiburg in June 2016. Since its inception in 1996, the cooperation and academic exchange between the Law Faculties of the Seoul National University (SNU) and the Albert-Ludwigs-Universität Freiburg has flourished and contributed substantially to the mutual understanding of legal thought and research in the two legal cultures and jurisdictions, keeping alive the old and precious tradition of maintaining a close relationship between Korean and German law. Like previous symposia, the 2016 Symposium on the „Relationship between Legislature and Judiciary“ was devoted to a rather broad and abstract subject which is of fundamental relevance for both countries, covering constitutional law, legal theory, private law, criminal law, commercial law, and administrative law. With contributions by Un Jong Pak, Matthias Jestaedt, Ralf Poscher, Hong Sik Cho, Kye Joung Lee, Frank Schäfer, Jinsu Yune, Jan von Hein, Sank Won Lee, Ok-Rial Song, Boris Paal, Maximilian Haedicke, Seongwook Heo, Dongjin Lee
Jan von Hein Livres






Liegen der Handlungs- und der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung in verschiedenen Staaten, wendet die deutsche Rechtsprechung das für den Geschädigten günstigere Recht an. Vor dem Hintergrund eines Gesetzesentwurfs zur Ergänzung des Internationalen Privatrechts für außervertragliche Schuldverhältnisse sowie jüngerer Reformen in anderen europäischen Staaten untersucht Jan von Hein, ob und wie eine alternative Anknüpfung in favorem laesi als Grundregel des Internationalen Deliktsrechts legitimiert werden kann. Es wird festgestellt, dass diese alternative Anknüpfung eine Ausnahme vom Prinzip der engsten Verbindung darstellt, die nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Das Opfer wird durch das Recht des Erfolgsortes ausreichend geschützt, sodass eine Anknüpfung an den Handlungsort nicht ohne Weiteres legitim ist und eine zusätzliche Haftungsverschärfung für den Schädiger darstellt, die eine spezifische Begründung erfordert. Diese Konzeption wird durch die Auseinandersetzung mit dogmatischen und praktischen Problemen entwickelt und anhand ausgewählter Distanzdelikte erprobt. Auch die prozessuale Umsetzung des Wahlrechts des Geschädigten wird eingehend untersucht. Die Arbeit leistet zudem einen wichtigen Beitrag zu den Bestrebungen der Europäischen Union, ein Übereinkommen über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht zu schaffen.
Die Neuauflage von Band 12 bietet ein elementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösung mit hohem Praxisnutzen und wissenschaftlicher Reputation. Die Kommentierungen sind thematisch gegliedert und umfassen den Allgemeinen Teil des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie die relevanten europäischen Bezüge. Der Personalstatut wird behandelt, gefolgt von Kommentierungen des New Yorker Staatenlosenübereinkommens und der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Internationale Namensrecht wird unter Berücksichtigung europarechtlicher Aspekte und der CIEC-Übereinkommen erläutert. Neu sind die Artikel-für-Artikel-Kommentierungen der EU-Verordnungen zum Internationalen Güterrecht, einschließlich des deutsch-französischen Abkommens zur Wahl-Zugewinngemeinschaft. Die Reform des IPR für gleichgeschlechtliche Ehen und die Neuregelung zur Anerkennung außergerichtlicher Auslandsscheidungen werden ebenfalls aktualisiert. Zudem sind die Kommentierungen zur EU-Unterhaltsverordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll gründlich überarbeitet. Das Internationale Kindschaftsrecht wird umfassend behandelt, einschließlich der EU-Eheverordnung und verschiedener Haager Übereinkommen. Auch die nationalen Anpassungsgesetze sind berücksichtigt. Die Kommentierungen reflektieren die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Die Zielgruppe umfasst Angehörige der Justiz, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden und Unternehmen.
Seit der Verabschiedung des Vertrags von Amsterdam im Jahre 1997 hat die Europäische Union eine Vielzahl von Verordnungen auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts erlassen. Die daraus resultierenden Probleme der konsistenten Auslegung und wechselseitigen Abstimmung dieser Instrumente waren Gegenstand einer Konferenz, die im Oktober 2014 in Freiburg i. Br. stattfand. Die dort gehaltenen Referate sind in dem vorliegenden Band versammelt. Sie arbeiten Wertungswidersprüche zwischen den verschiedenen Rechtsakten heraus, beleuchten die Rahmenbedingungen für eine kohärentere Regelung und zeigen Perspektiven für eine mögliche Kodifikation des europäischen Internationalen Privat- und Verfahrensrechts auf. Zudem enthält der Band englische Zusammenfassungen der gehaltenen Referate sowie ausführliche Diskussionsberichte.
Die Rezeption US-amerikanischen Gesellschaftsrechts in Deutschland
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Jan von Hein untersucht die Rezeption des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts in Deutschland und analysiert die geschichtliche Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Im Fokus steht die Frage der Pfadabhängigkeit in der Corporate-Governance-Entwicklung. Er beleuchtet die Ursachen für die Rezeption des US-Rechts durch interdisziplinäre Ansätze und vertieft die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Zudem wird die entscheidende Bedeutung des amerikanischen Modells für die Verteilung der Regelungsebenen in der EU aufgezeigt. Der Übergang zur Gründungstheorie in Europa untergräbt den bisherigen deutschen Ansatz eines zwingenden Organisationsrechts. Der Autor betont die Notwendigkeit, die Organisationsverfassung künftig stärker auf die informationelle Effizienz des Kapitalmarkts auszurichten. Die jüngsten Unternehmenskrisen in den USA verdeutlichen jedoch, dass der Markt allein nicht ausreichend für seine Funktionsfähigkeit sorgt und staatliche Regulierung erforderlich ist. Er untersucht, ob sich unter rechtskulturellem, politischem oder institutionenökonomischem Blickwinkel Rezeptionshürden ergeben könnten. Abschließend widmet er sich der Auslegung und Anwendung des rezipierten Gesellschaftsrechts. Ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis des deutschen Aktieninstituts 2008.