Am 24. April 2019 trat das neue Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft, das seit über zehn Jahren die rechtlichen Grundlagen für Altenpflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen regelt. Nach grundlegenden Änderungen im Jahr 2014, die den sich wandelnden Bedürfnissen älterer Menschen und dem Stand der pflegefachlichen Kenntnisse Rechnung trugen, wurden nun weitere Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen basieren auf fünf Jahren praktischer Erfahrungen mit dem Gesetz. Der Gesetzgeber hat die bestehenden Regelungen überarbeitet und wesentliche Ergänzungen eingeführt, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an den Heimbetrieb, die durch die fortschreitende Digitalisierung notwendig geworden sind. Ein Beispiel ist die Verpflichtung für stationäre Einrichtungen, ihren Bewohnern einen flächendeckenden Internetzugang zu ermöglichen. Die aktualisierte Kurzkommentierung erläutert zentrale Regelungen des Gesetzes und bietet praktische Tipps zur Anwendung, um den Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu erleichtern. Zudem ist die überarbeitete Fassung der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz enthalten, die die wichtigsten Änderungen zusammenfasst. In dieser Verordnung finden sich die entscheidenden ordnungsrechtlichen Regelungen für den Betrieb von Altenhilfeeinrichtungen.
Sebastian A. Froese Livres






NUR noch als pdf-Datei erhältlich! Am 1. Juli 2016 ist ein neues landesspezifisches Heimgesetz für das Land Niedersachsen in Kraft getreten. Es ersetzt das bisher in Niedersachsen geltende „Niedersächsische Heimgesetz“ (NHeimG). Hintergrund für die Schaffung des neuen landesspezifischen Heimgesetzes war die Auffassung des Landesgesetzgebers, dass sich die Abgrenzungsregeln des „alten“ Heimgesetzes in der Praxis nicht bewährt haben, weil sie die Entstehung und Weiterentwicklung alternativer Wohnformen unnötig erschwert und in vielen Fällen verhindert haben sollen. Konkret ging es hier um die Differenzierung zwischen nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaften, die vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden und selbstbestimmten Wohngemeinschaften, die außerhalb seines Geltungsbereichs stehen. Die Gesetzesnovellierung zielt darauf ab, die Gründung alternativer Wohnformen zu erleichtern, um die ambulante Pflege zu stärken. Unser neuer Praxiskommentar zum Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen hilft, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und ist Ratgeber bei Auslegungsfragen. Verkaufshinweise: Verkauf nur ohne Buchhandelsrabatt Als Broschüre vergriffen; nur noch als PDF-Datei zum Download lieferbar
Das bisherige „Landesheimgesetz für Baden-Württemberg“ wurde vollständig überarbeitet und durch das neu geschaffene „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ (WTPG), ersetzt. Das neue Gesetz nimmt in Baden-Württemberg erstmals „ambulant betreute Wohngemeinschaften“ in seinen Anwendungsbereich auf, wodurch es nicht nur für (voll-)stationäre Versorgungseinrichtungen ein hohes Maß an Praxisrelevanz hat. Auch ambulante Pflegedienste, die in Wohngemeinschaften tätig werden, sowie die Betreiber von Wohngemeinschaften, sind nun gut beraten, sich mit diesem Gesetz auseinanderzusetzen. Des Weiteren sieht das Gesetz eine Stärkung des Bewohnerschutzes, der Transparenz und der Teilhabe vor. Hierzu werden Beratungspflichten der zuständigen Behörde und Transparenzgebote für die betreffenden Einrichtungsträger begründet sowie je nach Einrichtungsform Bewohnerbeiräte, Fürsprechergremien, Angehörigen- und Betreuerbeiräte vorgesehen.
Neuregelungen durch Gesetze und Verordnungen auf Landesebene Info an Buchhändler: Verkauf nur ohne Buchhandelsrabatt