Am 1.1.1999 ist das Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) in Kraft getreten. Die Änderungen und Konsequenzen für die Beratungsarbeit diskutieren ausgewiesene Theoretiker und Praktiker. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen die örtliche Betreuungsbehörde, ihre Aufgabenstellungen, deren organisatorische Umsetzung und das streitige Thema Datenschutz. Weitere Beiträge widmen sich diversen Aspekten der Betreuungsbehördenarbeit: Handlungskonzepte und ihre Realisierung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Ehrenamt, Zusammenarbeit Betreuungsbehörden/-vereine, betreuungsbehördliche Statistik u. a.
Uwe Brucker Livres


Inhalt: Einleitung zu bestehenden und zu schaffenden Rahmenbedingungen. Axel Bauer beleuchtet die Zukunft des Betreuungsrechts in der Reformgesetzgebung. Rainer Pitschas kritisiert die Reformen des Betreuungsrechts, insbesondere das 2. und 3. BtAndG, mit Fokus auf verwaltungsbezogene Fragen. Hans-Jürgen Schimke thematisiert sozialrechtliche Einschnitte zur Rettung des Sozialstaats und die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der rechtlichen Betreuung. Rolf Marschner diskutiert die Möglichkeiten der Koordination und Kooperation zwischen Betreuungsrecht und Sozialgesetzbuch. Albert Krölls beschreibt den Fortschritt des aktivierenden Sozialstaats durch das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005. Uwe Brucker behandelt die Qualitätssicherung im Betreuungswesen. Knut Hinrichs analysiert den freien Willen im Recht, insbesondere § 1896 Abs. 1a BGB. Frank Jendro thematisiert Datenschutz im Betreuungsrecht. Helga Steen-Helms präsentiert ein Curriculum zur Schulung ehrenamtlicher Betreuer. Margrit Kania und Reinhard Langholf stellen Qualitätsstandards für Betreuungsbehörden vor. Wolf Crefeld fragt nach dem Vertrauensschutz für betreute Menschen. Klaus Förter-Vondey behandelt die Professionalisierung des Berufs 'Betreuer'. Johanna von Renner untersucht das Zusammenspiel von Betreuungsbehörden und Berufsbetreuern. Hugo Mennemann diskutiert systemische Ansätze im Case Management. Heike Schmidt bearbeitet die Erstellung einer Betreuungsplanun