Hans Heller Livres




Warum erzählen wir die alten Geschichten immer wieder - und immer wieder neu? Dafür gibt es viele Gründe, zum Weil es ohne alte Geschichten keine neuen gibt - wer keine Geschichten hat, erzählt auch keine neue Geschichten mehr. Und : weil Erzählen und Sich-erzählen-Lassen eine angemessene Weise ist, Erlebnisse, Hoffnungen, Verzweiflung und Sehnsüchte weiterzugeben und auszutauschen. Das gilt in besonderer Weise für die Arbeit mit biblischen Geschichten. gut erzählen, wie macht man das? Bekannt ist, wie es nicht sein Die Geschichten aus der Bibel sollem im Unterricht weder historisierend noch moralisierend daherkommen, sie sollen nicht harmlos und auch nicht belehrend auf die Schülerinnern und Schüler wirken. Dieses Buch bietet eine Erzählwerkstatt für einen lebendigen, erfahrungsoffenen Religionsunterricht . Erleben - Deuten - unter diesen Schlüsselbegriffen stehen Erfahrungen - die der Kinder wie die biblische überlieferten - im Zetnrum. Dabei sollen kognitive, emotionale, soziale und körperliche Aktivitäten angesprochen und zu einem ganzheitlichen Prozess der Erfahrung vereinigt werden. Vielfältige methodische Zugänge, anschauliche Praxisbeispiele, Praxistipps und Erzähltexte machen das Werk zu einer Fundgrube für alle, die biblische Geschichten zeitgemäß und schülernah vermitteln wollen.
Neue Erdgasinfrastrukturen und Freistellung von der Regulierung
Ein legitimes Instrument der Investitionsförderung?
Das Werk setzt sich kritisch mit der Freistellung von der Regulierung nach Art. 36 RL 2009/73/EG (§ 28a EnWG) auseinander: Danach können große neue Erdgasinfrastrukturen zeitlich befristet von den wesentlichen Vorgaben des sektorspezifischen Regulierungsrecht für den Erdgassektor freigestellt werden. Die Arbeit geht den grundlegenden Fragen nach, ob sich dieses Regelungskonzept erstens ordnungspolitisch überhaupt legitimieren lässt und zweitens mit höherrangigem Unionsprimärrecht – insbesondere Art. 102 AEUV – vereinbart werden kann; ökonomische Ansätze werden dazu in juristische Dimensionen überführt: Für neue Erdgasinfrastrukturen, die ökonomisch gesprochen die Charakteristika eines monopolistischen Engpassbereichs bzw. juristisch gesprochen einer „wesentlichen Einrichtung“ aufweisen, werden beide Fragen verneint. Außerdem werden alle für die Praxis wichtigen Fragenkreise aufgeworfen und einer praktischen Lösung zugeführt: Schwerpunktmäßig werden die materiellen Freistellungsvoraussetzungen, das Freistellungsverfahren sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten erarbeitet. Abschließend zeigt der Autor Möglichkeiten auf, wie entgegenstehende Vorgaben des Unionsprimärrechts im Konfliktfall dennoch von nachteilig betroffenen Unternehmen durchgesetzt werden können.