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Lars Christian Berster

    Die völkerstrafrechtliche Unterlassungverantwortlichkeit
    Verhaltensnorm und Zeit
    • Verhaltensnorm und Zeit

      Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung

      Zu den tragenden Säulen der heutigen Straftatlehre zählt die Annahme, dass Straftaten die Verletzung rechtlicher Verhaltenspflichten erfordern. Dem widerspricht Lars Berster in seiner vorliegenden Arbeit. Ausgehend von einer Analyse des zeitlichen Seins von Verhaltensnormen zeigt er auf, dass strafbewehrte Verhaltenspflichten zum Tatzeitpunkt regelmäßig nicht zur Entstehung gelangt sein können. Ferner legt er offen, dass die Pflichtverletzung als Straftatelement einen dogmatischen Fremdkörper darstellt, der sich weder in die Unrechtslehren der letzten hundert Jahre, noch in die Dogmatik der Erfolgsdelikte reibungslos einfügen lässt. Abschließend entwirft er eine Straftatlehre jenseits des hergebrachten Verhaltenspflichtdogmas, die die genannten normontologischen und dogmatischen Ungereimtheiten vermeidet, die Erkenntnisschätze der überkommenen Strafrechtsdogmatik jedoch weitgehend zu integrieren vermag.

      Verhaltensnorm und Zeit
    • Die Unterlassungshaftung zählt zu den im kodifizierten Völkerstrafrecht nur bruchstückhaft geregelten Rechtskomplexen. Sie auszuleuchten und die in den vorhandenen Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen vorgefundenen Bruchstücke zu dem Entwurf einer schlüssigen völkerstrafrechtlichen Unterlassungsdogmatik zusammenzufügen bildet den Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Der Untersuchung vorangestellt wird eine Analyse der Völkerrechtsprechung seit 1945. Sodann wird der Frage nachgegangen, inwieweit die prinzipielle haftungsmäßige Gleichstellung von Tun und Unterlassen als Völkergewohnheitsrecht oder allgemeiner Rechtsgrundsatz bereits völkerrechtliche Verfestigung erlangt hat. Der daran anschließende Teil widmet sich der Dogmatisierung der völkerstrafrechtlichen Unterlassungsverantwortlichkeit und begutachtet in getrennten Kapiteln das begehungsgleiche („unechte“) und das begehungsungleiche („echte“) Unterlassen, die präventive Vorgesetztenverantwortlichkeit sowie die Frage, inwieweit die einzelnen völkerstrafrechtlichen Beteiligungsformen einer Verwirklichung durch Unterlassen zugänglich sind. Abschließend wird zur völkerstrafrechtlichen Sonderproblematik der kollektiven Zurechnung eingehend Stellung genommen.

      Die völkerstrafrechtliche Unterlassungverantwortlichkeit