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Dorothea Rzepka

    Polizei und Diversion
    Zur Fairness im deutschen Strafverfahren
    Graubuch Innere Sicherheit
    • Mit dem „Graubuch Innere Sicherheit“ legen die beiden Bürgerrechtsorganisationen einen präzisen und umfassenden Überblick über die sicherheitspolitische Entwicklung in Deutschland vor. Das Buch dokumentiert die Gesetzgebung der vergangenen sieben Jahre, aber auch die praktische Anwendung der neuen Überwachungsbefugnisse. Die sachlich gehaltene Darstellung wird durch Kommentare zu ausgewählten Schwerpunkten ergänzt, in denen Fragen nach dem Wert einer freiheitlichen Gesellschaft im Vordergrund stehen. Das Graubuch richtet sich an Journalisten, Studierende und politisch Interessierte, die sich einen Überblick über diese Entwicklungen verschaffen wollen oder Anregungen für die kritische Auseinandersetzung suchen.

      Graubuch Innere Sicherheit
    • Fairneß im Verfahren einzufordern, gehört heutzutage zu den SeIbstverständlichkeiten der bundesdeutschen Strafrechtstheorie und -praxis. Was dabei allerdings inhaltlich unter einem fairen Strafverfahren zu verstehen ist und welche Stellung Fairneß im Gefüge verfassungs- und strafverfahrensrechtlicher Grundsätze einnimmt, ist nach wie vor ungeklärt. Die Abhandlung unternimmt zum einen den Versuch einer Bestandsaufnahme der Diskussion über Fairneß im Strafverfahren, und zwar bezogen auf die Frage, welche Bedeutung und welcher Inhalt dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Strafverfahren derzeit in Deutschland zugewiesen wird. Dieser vorwiegend empirischen Problemstellung wird anhand der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte und anhand des deutschsprachigen wissenschaftlichen Schrifttums nachgegangen. Zum anderen nimmt die Arbeit eine eigene verfassungsrechtliche und rechtsethische Grundierung des Rechts auf Fairneß im Strafverfahren vor, um dann im Anschluß beispielhaft konkrete Schlußfolgerungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens zu ziehen.

      Zur Fairness im deutschen Strafverfahren
    • Der Gesetzgeber hat dem Jugendstaatsanwalt über die 45 JGG, 153, 153a StPO eine umfassende, flexibel handhabbare Verfahrenseinstellungskompetenz zugewiesen, die diesem richterähnliche, kriminalpolitische Wertentscheidungen abverlangt. Diese auf unbestimmten Rechtsbegriffen basierende Diversionsbefugnis ist zunehmend Gegenstand der Kritik geworden. Als zu kritisierende Merkmale staatsanwaltlicher Tätigkeit werden u. a. die internen wie externen organisatorischen Abhängigkeiten, bürokratische Handlungsorientierungen und eine eingeschränkte Informationsgrundlage genannt, also Bedingungen, die einer hinreichenden Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entgegenstehen. In diesen Kontext ist das Bielefelder Informationsmodell einzuordnen, das 1987 von der Bielefelder Staatsanwaltschaft und Polizei für jugendtypische Deliktsbereiche eingeführt wurde, um Defizite der staatsanwaltlichen Informationslage durch gezielte polizeiliche Ermittlungen zu beseitigen. Die vorliegende Studie stellt Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zu diesem administrativen Modellversuch vor.

      Polizei und Diversion