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Anno Oexle

    EG-Abfallverbringungsverordnung
    Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion in den Zulassungsverfahren des Umwelt- und Baurechts
    • Der Autor behandelt das Thema der materiellen Präklusion, das für den gerichtlichen Rechtsschutz gegen komplexe Verwaltungsentscheidungen von großer Bedeutung ist. Die materielle Präklusion schließt die Durchsetzung von Rechtspositionen aus, wenn diese nach Ablauf der verwaltungsverfahrensrechtlichen Einwendungsfrist geltend gemacht werden. Um schnellere, bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen zu erzielen, hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der materiellen Präklusion, ursprünglich auf Genehmigungen von Großanlagen beschränkt, schrittweise erweitert. Nach § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG sind im allgemeinen Planungsrecht nach Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln basieren. Auch im Bauordnungsrecht finden sich materielle Präklusionsnormen. Die Verfassungsmäßigkeit der materiellen Präklusion gilt seit den 1980er Jahren als gesichert, basierend auf Entscheidungen des BVerfG und BVerwG. Dennoch sind die verfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf neue Einsatzfelder der Präklusion, noch nicht vollständig erforscht. Zudem bleibt unklar, ob das Europäische Gemeinschaftsrecht der materiellen Präklusion entgegensteht. Anno Oexle zielt darauf ab, die Rechtsfragen zu diesem Institut grundlegend zu überdenken, wobei er besonderen Wert auf die gemeinschaftsrechtliche Problematik legt.

      Das Rechtsinstitut der materiellen Präklusion in den Zulassungsverfahren des Umwelt- und Baurechts
    • Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/06 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen ist nach jahrelangen Beratungen das Verbringungsrecht der Europäischen Gemeinschaft neu geordnet worden. Die Verbringungsverordnung ist das zentrale Instrument zur Lenkung grenzüberschreitender Abfallströme. Sie regelt nicht nur die grenzüberschreitende Entsorgung im Binnenmarkt, sondern auch den Export und Import von Abfällen aus der bzw. in die Gemeinschaft. Die Autoren dieses Kommentars sind durch ihre Mitarbeit in verschiedenen Organisationen, Lehrtätigkeit und Fachpublikationen als erfahrene Experten ausgewiesen und bestens mit der Materie vertraut. Damit wird der Informationsbedarf für den Praktiker aus erster Hand kompetent befriedigt.

      EG-Abfallverbringungsverordnung