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Petra Luksch

    US-Cross-Border-Leasing-Transaktionen deutscher Kommunen
    • Die schwierige finanzielle Lage deutscher Kommunen führte zwischen 1999 und 2003 zu über 150 U. S.-Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Dabei vermieteten sie Einrichtungen der Daseinsvorsorge langfristig an einen US-amerikanischen Investor, um diese gleichzeitig zurückzumieten. Durch die Übertragung eines langfristigen Nutzungsrechts erlangte der Investor nach US-Steuerrecht das wirtschaftliche Eigentum und konnte hohe Abschreibungen geltend machen. Die Kommune erhielt einen Teil des Steuervorteils als Gegenleistung. Die amerikanische Politik hat diese Geschäfte mittlerweile gestoppt, um ihre Steuerzahler zu schützen. Petra Luksch untersucht die Rechtmäßigkeit dieser kommunalen U. S.-Leasing-Transaktionen und führt eine grundlegende Diskussion über das Recht der öffentlichen Sachen. Die gewonnenen Erkenntnisse führten zu einer Neubestimmung der rechtlichen Qualifikation des Eigentums der öffentlichen Hand, unabhängig von der verfassungsrechtlich problematischen Fiskusdoktrin. Staatliche Sachherrschaft bedeutet, eine Sache für das Gemeinwohl zu nutzen, was an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit gebunden ist. Kommunen dürfen nicht nach Belieben mit den ihnen zur Verfügung stehenden Gegenständen verfahren und sollten Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht zur Gewinnerzielung einsetzen.

      US-Cross-Border-Leasing-Transaktionen deutscher Kommunen