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Irmgard Gleußner

    Zivilprozessrecht
    Insolvenzrecht
    Die Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung in ihren zeitlichen Grenzen
    • Die Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung stellt eine besondere Herausforderung im Rechtsschutz dar, da die dafür geltenden Fristen (§§ 929 Abs. 2, 936 ZPO) im allgemeinen Vollstreckungsrecht nicht existieren. Diese Vollziehungsfristen können sich als gefährlicher Fallstrick für das Gläubigerrecht erweisen. In der Praxis sind zahlreiche Streitfragen zur zeitlichen Begrenzung der Vollziehung entstanden, die durch uneinheitliche und verworrene Rechtsprechung gekennzeichnet sind. Das Fehlen einer einheitlichen Judikatur des BGH (§ 545 Abs. 2 ZPO) hat zu einer regionalen Differenzierung in der Rechtsprechung geführt. Die Untersuchung zeigt, dass der Zweck der Vollziehungsfrist darin besteht, die Kontrolle des Gläubigers über den Zeitpunkt der Vollziehung zu begrenzen. Ein rechtzeitiger Vollstreckungsantrag des Arrestgläubigers wahrt die Monatsfrist, selbst wenn die Vollstreckung fehlschlägt. Im Gegensatz dazu führt eine unreflektierte Übertragung der Erkenntnisse aus dem Arrest auf die einstweilige Verfügung oft zu ungerechten Ergebnissen. Die neue Formel des BGH, die für die Fristwahrung eine Parteizustellung oder ähnliche Maßnahmen fordert, erweist sich als inkohärent. Eine analoge Anwendung der Fristbestimmungen steht im Widerspruch zum Zweck der Vollziehungsfrist und dem bestehenden Zwangsvollstreckungssystem und sollte daher abgelehnt werden.

      Die Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung in ihren zeitlichen Grenzen
    • Der Inhalt: Dieses Skript stellt mit zahlreichen Schaubildern das Insolvenzrecht einprägsam dar: nach einer Einleitung sind dem Regelverfahren, der Unternehmensinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz je ausführliche Teile gewidmet. Die abstrakte Wissensvermittlung wird durch einen Beispielsfall ergänzt, der durch das gesamte Skript in wiederkehrenden kleinen Passagen die verschiedenen Stadien der Insolvenz anschaulich macht. Die Konzeption: Die Skripten „JURIQ-Erfolgstraining“ sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes „Trainingspaket“ zur Prüfungsvorbereitung: Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als „Lernanker“ und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

      Insolvenzrecht
    • Der Inhalt: Dargestellt werden die für das erste Staatsexamen in der Pflichtfachprüfung relevanten Bereiche des Zivilprozessrechts (Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Prozessvergleich, vorläufiger Rechtsschutz; Arten und Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung). Die Konzeption: Die Skripten „JURIQ-Erfolgstraining“ sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes „Trainingspaket“ zur Prüfungsvorbereitung: Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als „Lernanker“ und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

      Zivilprozessrecht