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Ivonne Hennecke

    Die Verlustübernahmepflicht bei Kst-Organschaften
    Körpersprache. Gestik und Mimik richtig deuten
    Der Formwechsel in Bezug auf BGH
    Der Waffenlose Krieg - Das Embargo
    Das Streitbeilegungsverfahren der Welthandelsorganisation (DSU)
    • Die Studienarbeit beleuchtet die historische Entwicklung des internationalen Handelsrechts, beginnend mit dem Warentausch in der Menschheitsgeschichte bis hin zur Globalisierung im 19. Jahrhundert. Sie analysiert die wirtschaftliche Abhängigkeit von Exporten und Importen, insbesondere in Bezug auf embargobelastete Länder wie den Irak. Die Arbeit beschreibt die Entstehung und Bedeutung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) sowie der Welthandelsorganisation (WTO) und deren Streitschlichtungssystem, das als entscheidendes Element zur Lösung von Interessenskonflikten im globalen Handel dient.

      Das Streitbeilegungsverfahren der Welthandelsorganisation (DSU)
    • Der Waffenlose Krieg - Das Embargo

      Embargokompetenzen der UNO, der EG und auf nationaler Ebene

      Das Buch behandelt das Thema Embargos, insbesondere im Kontext des internationalen Handelsrechts. Es wird erläutert, dass Embargos staatliche Verbote sind, die den Export bestimmter Waren, wie Rüstungsgütern, in bestimmte Länder untersagen. Dabei wird auf die politischen Beweggründe eingegangen, die hinter solchen Maßnahmen stehen. Die Studienarbeit bietet eine fundierte Analyse des Themas und beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Auswirkungen von Embargos auf den internationalen Handel.

      Der Waffenlose Krieg - Das Embargo
    • Der Formwechsel in Bezug auf BGH

      Beschluss vom 27.02.2004 und BGH Urteil III ZR 283/05

      Die Arbeit behandelt die Notwendigkeit von Unternehmensstrukturänderungen im Kontext des Zivil- und Gesellschaftsrechts. Sie analysiert, wie gesetzliche Rahmenbedingungen, einschließlich haftungsrelevanter und steuerlicher Aspekte, die Position von Gesellschaftern beeinflussen. In den letzten Jahrzehnten haben viele Unternehmen ihre Rechtsform geändert, um Wachstum, Kapitalbeschaffung und Haftungsbegrenzung besser zu gewährleisten. Die Studie beleuchtet die vielfältigen Gründe für diese Anpassungen und deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung.

      Der Formwechsel in Bezug auf BGH
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Kommunikation, Note: 1,3, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Veranstaltung: Verhandlungstechnik und Konfliktmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: "Man kann nicht nicht kommunizieren" - und damit bringt es Paul Watzlawik auf den Punkt. Jede Geste, jede Mimik ist Sprache - Körpersprache. Diese Form von Kommunikation ist durchaus relevant, insbesondere dann, wenn ich die versteckten Zeichen meines Gegenübers richtig deuten kann. Auf Körpersprache reagiert jeder und auch jeder nimmt sie wahr. Deshalb ist es wichtig, auf die kleinen, manchmal versteckten Hinweise zu achten - doch kann es auch gefährlich sein, dieser Art von Kommunikation blind zu vertrauen.

      Körpersprache. Gestik und Mimik richtig deuten
    • Bei der Kodifizierung des AktG 1965 hatte der Gesetzgeber besonders den Schutz der abhängigen Gesellschaft sowie deren Gläubiger und Minderheitsgesellschafter im Blick. Eine dieser speziell für abhängige Gesellschaften geschaffenen Vorschrift ist der Verlustausgleich nach § 302 AktG, welcher - neben den wichtigsten Voraussetzungen des Steuer- und Zivilrechts bezüglich der Gründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft - übersichtlich und systematisch erläutert wird. Zudem ist das Steuer- und Konzernrecht nach wie vor Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. So wird beispielsweise diskutiert, ob die Aufnahme einer Verlustübernahmeklausel gem. § 302 AktG in den Unternehmensvertrag tatsächlich ein notwendiges Vereinbarungserfordernis darstellt, oder ob die Angleichung der unterschiedlichen Gesellschaftsformen diesbezüglich ausreichend gelungen ist. Die Autorin hat sich dieser Frage anhand aktueller Rechtsprechung und der derzeitigen Praxis gestellt.

      Die Verlustübernahmepflicht bei Kst-Organschaften