Plus d’un million de livres, à portée de main !
Bookbot

Richard Urban

    Bundesdisziplinargesetz
    Gedichte über das Dasein und Nichtsein, und die Zeit dazwischen
    Wo will ich bloß hin
    • Die Sprache hat die Kraft zu verletzen und zu heilen, kann unterschiedlich schnell und intensiv sein. Sie bringt innere Gedanken nach außen, kann schön oder hässlich, geduldig oder hastig sein und wird oft missbraucht oder missverstanden.

      Wo will ich bloß hin
    • Warum überlegt die Zeit ihr Tun so selten, Wo kommt sie überhaupt her? Ist sie befreundet mit anderen Welten, Warum ist sie nicht immer fair? Wollte sie schon immer, so sein wie sie ist, Wie war ihre Kinderstube? Warum baut sie immer wieder Mist, Warum schiebt sie alles den Menschen in die Schuhe? Hat die Zeit eigene Denkweise, Oder ist sie ferngesteuert? Agierte sie früher auf eigene Art und Weise, Oder war sie schon immer so bescheuert?

      Gedichte über das Dasein und Nichtsein, und die Zeit dazwischen
    • Bundesdisziplinargesetz

      • 596pages
      • 21 heures de lecture

      Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das beamtenrechtliche Verfahren bei Dienstvergehen von Beamten. Der neue Handkommentar bietet praxisnahe Erläuterungen und berücksichtigt landesrechtliche Besonderheiten. Schwerpunkte sind eine Übersicht zur Rechtsprechung im materiellen Disziplinarrecht sowie die detaillierte Erklärung des behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Typische Dienstvergehen umfassen schuldhafte Verletzungen der Treuepflicht, Neutralitätspflicht, des Verhaltens, der Verschwiegenheitspflicht und der Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges. Bei Verdacht auf ein Dienstvergehen erfolgt zunächst ein behördliches Disziplinarverfahren, in dem Disziplinarmaßnahmen wie Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verhängt werden können. Die behördliche Entscheidung, etwa eine Geldbuße, kann in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden. Gegen die Gerichtsentscheidung sind Berufung zum Oberverwaltungsgericht und Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Vorteile sind die Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten und die Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht. Zielgruppe sind Beamte, insbesondere Personalleiter, Personalräte in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte.

      Bundesdisziplinargesetz