Das Lebensmittel-Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführtes Untersuchungsprogramm, das die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer ergänzt. Es handelt sich um ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an unerwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Tierarzneimitteln sowie Schwermetallen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln. Dadurch können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher frühzeitig erkannt und durch gezielte Massnahmen abgestellt werden. Seit 2003 gliedert sich das Monitoring in zwei eigenständige, sich ergänzende Untersuchungsprogramme: Untersuchung von Lebensmitteln des aus dem Ernährungsverhalten der Bevölkerung entwickelten Warenkorbes, um die Rückstands- und Kontanimationssituation unter repräsentativen Beprobungsbedingungen weiter verfolgen zu können (Warenkorb-Monitoring), und Untersuchungen zu speziellen aktuellen Fragestellungen in Form von Projekten (Projekt-Monitoring). Im Warenkorb- und im Projekt-Monitoring wurden im Jahr 2009 insgesamt 4947 Lebensmittelproben in- und ausländischer Herkunft untersucht.
Saskia Dombrowski Livres






Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2010
Bundesweiter Überwachungsplan 2010
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Der Bericht fasst die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) zusammen. Einmal jährlich wird mit dem BÜp die Durchführung amtlicher Kontrollen zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften festgelegt. Um Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu kontrollieren, wird je 1.000 Einwohner eine bestimmte Zahl an Produktproben untersucht. Der gemeinsame Bericht von Bund und Ländern ist eine Veröffentlichung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Um geeignete Massnahmen zur Verringerung des Vorkommens von Zoonoseerregern bei Nutztieren und in Lebensmitteln festlegen und deren Wirksamkeit uberprufen zu koennen, ist die UEberwachung von Zoonoseerregern auf allen Stufen der Lebensmittelkette von grundlegender Bedeutung.
Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführtes Untersuchungsprogramm, das die amtliche Überwachung der Bundesländer ergänzt. Während die Überwachung über hauptsächlich verdachts- und risikoorientierte Untersuchungen die Einhaltung rechtlicher Vorschriften kontrolliert, ist das Monitoring ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an bestimmten unerwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Erzeugnissen. Dadurch können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher frühzeitig erkannt und durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Neben Lebensmitteln sind auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände Gegenstand des Monitorings. Das Monitoring von Lebensmitteln wird dabei zweigeteilt durchgefü Zum einen werden jährlich zahlreiche Lebensmittel eines definierten Warenkorbes untersucht, zum anderen werden dazu ergänzend aktuelle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen in Form von Projekten bearbeitet.
Berichte zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz ...
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Nach § 3 Abs. 2 Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre Bericht über die Durchführung der Verordnung. Für Deutschland nimmt diese Aufgabe ebenfalls das BVL wahr. Die vorliegenden Berichte enthalten die relevanten Angaben für die Jahre 2011 und 2012.
Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem. Im Gegensatz zum Monitoring nach § 50 - 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist der BÜp ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen von Erzeugnissen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen. Betriebskontrollen werden vorrangig durchgeführt zur Prüfung der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben, der Rückverfolgbarkeit, der Zusammensetzung und der Kennzeichnung der Produkte.