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Ralf Selig

    Arbeitnehmerdatenschutz
    Rechtliche Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unter besonderer Berücksichtigung der Personalgewinnung
    • Ralf Selig, Absolvent der SRH Hochschule Heidelberg und Innovationspreisträger 2009, hat nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim studiert. Nach mehreren Jahren in der Marktforschung begann er ein Studium im Wirtschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg und absolvierte ein Praxissemester im Personalbereich am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks wird qualifiziertes Personal für Unternehmen immer wichtiger, um am Markt erfolgreich zu sein. Fach- und sozialkompetente Mitarbeiter sind entscheidend für die Innovationsfähigkeit. Aufgrund demographischer Veränderungen wird es jedoch zunehmend schwieriger, geeignetes Fachpersonal zu finden. Personalverantwortliche müssen sich der neuen Gegebenheiten bewusst werden und eine diskriminierungsfreie Personalauswahl sicherstellen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), seit dem 18.08.2006 in Kraft, bildet die rechtliche Grundlage dafür, ist jedoch umstritten. Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da einige Regelungen europarechtswidrig sein könnten. Das Buch beleuchtet die Auswirkungen des AGG auf die Personalbeschaffung, einschließlich relevanter arbeitsrechtlicher Regelungen zu Stellenausschreibungen, Vorstellungsgesprächen und Vertragsgestaltungen, und thematisiert auch die Problematik der AGG-Hopper. Es richtet sich an Per

      Rechtliche Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unter besonderer Berücksichtigung der Personalgewinnung
    • Arbeitnehmerdatenschutz

      Das Datenschutzrecht im Spannungsverhältnis von Mitarbeiterkontrolle und Arbeitnehmerinteressen

      Das vorliegende Buch befasst sich mit dem Schutz von Arbeitnehmerdaten in Unternehmen. Grundlage der Ausführungen sind eine Reihe von Datenschutzvorfällen, die in den Jahren 2008/2009 in deutschen Unternehmen stattgefunden und den Arbeitnehmerdatenschutz in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt haben. Der Gesetzgeber kam nicht umhin auf die Entwicklung zu reagieren und eine bereichsspezifische Regelung - in Form des § 32 BDSG - im Bundesdatenschutzrecht zu verankern. Ziel war es, eine Vorschrift zu schaffen, die allen Beteiligten, sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten, die notwendige Rechtssicherheit vermittelt. Fraglich ist, ob dies dem Gesetzgeber gelungen ist. Es gilt zu überprüfen, welcher Umgang mit Arbeitnehmerdaten nach der derzeitigen Rechtslage zulässig ist und in welchen Bereichen § 32 BDSG den Unternehmen Grenzen setzt. Ergänzend findet eine Erläuterung und erste Kommentierung des Gesetzesentwurfs zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 25. August 2010 statt, um darzulegen, welche Richtung der deutsche Arbeitnehmerdatenschutz in Zukunft nehmen könnte. Der Autor studierte Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL. M.) an der SRH Hochschule Heidelberg und ist Träger des Innovationspreises 2009 der SRH Holding. Derzeit befindet er sich als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) in der VR China.

      Arbeitnehmerdatenschutz