Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Es vereint die bisherigen Bestimmungen des TKG und TMG zum Datenschutzrecht sowie die Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in Endgeräten. Ziel des TTDSG ist es, mehr Rechtssicherheit und Klarheit im digitalen Bereich zu schaffen. Der Gesetzgeber berücksichtigt aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies und zur Thematik des digitalen Nachlasses. Das TTDSG fungiert als Vorgriff auf die noch nicht verfügbare ePrivacy-VO auf EU-Ebene, die die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden gesetzlich Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen etabliert. Das Gesetz betrifft nicht nur TK-Unternehmen, sondern die gesamte Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in Endgeräten gespeichert werden. Es umfasst nicht nur Cookies, sondern auch vergleichbare Technologien. Betroffen sind unter anderem vernetzte Fahrzeuge und Industrie 4.0-Projekte, da der Personenbezug der Informationen nicht entscheidend ist. Vorteile sind eine klare Systematik und Konzentration auf das Wesentliche, von Praktikern des Datenschutz-, TK- und Telemedienrechts. Zielgruppen sind betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwalts
Sibylle Gierschmann Ordre des livres






- 2023
- 2018
Die DS-GVO hat eine immense Bedeutung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. Sie betrifft Unternehmen aller Größen sowie Behörden und Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten, unabhängig von ihrem Sitz. Die Regelungen sind oft weniger präzise als das vorherige Recht, was zu zahlreichen Auslegungsfragen führt. Eine Rückgriff auf frühere Rechtsprechung ist nicht ohne Weiteres möglich, und die unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten werden in Frage gestellt. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, die erst langfristig durch den EuGH in Einzelfragen geklärt werden kann. In der Zwischenzeit beanspruchen viele Akteure, darunter Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden, Wissenschaftler und Anwälte, die Deutungshoheit über die DS-GVO. Der vorliegende Kommentar sticht hervor, indem er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme offen diskutiert. Er bietet praktikable Umsetzungsvorschläge und Argumentationshilfen für bevorstehende rechtliche Auseinandersetzungen. Zudem werden wertvolle Hinweise zur Entstehungsgeschichte gegeben, und die rechtspolitische Sinnhaftigkeit wird nicht ignoriert. Auch die Vorschriften des BDSG werden im Kontext der relevanten DS-GVO-Regelungen erläutert.
- 2016
The EU General Data Protection Regulation (GDPR), effective from 25 May 2018, is the first comprehensive data protection law applicable across all EU member states. It introduces binding legal obligations and novel concepts that companies must adhere to, or risk facing significant penalties. Understanding this Regulation is crucial for compliance. This workbook offers a systematic overview, akin to a summary commentary, making it easier to navigate the GDPR. It juxtaposes the legislative text with relevant recitals and sanctions, enhancing usability with a detailed index, mapping tables to earlier drafts, and ample space for notes. It serves as an essential resource for those tasked with implementing the GDPR in both companies and public agencies. Available in English and German, the workbook is edited by Dr. Sibylle Gierschmann, a lawyer and TÜV-certified data protection auditor with firsthand experience in the legislative process. Her extensive consulting and training background in GDPR implementation informs the workbook's content, making it a valuable tool for compliance efforts.
- 2016
Das Workbook zur Datenschutz-Grundverordnung hat sich als ein unverzichtbares Arbeitsmittel etabliert, das mit seiner systematischen Aufbereitung den Einstieg in die Thematik sehr erleichtert. Die 2. Auflage berücksichtigt nunmehr die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen neuen BDSG-Vorschriften und bringt diese ebenso systematisch in den Kontext. Das Workbook kommt einem Kurzkommentar gleich, denn dem Verordnungstext werden bereits die entsprechenden Erwägungsgründe und Sanktionen zugeordnet. Ferner wird der Einstieg über ein Inhaltsverzeichnis, ein ausführliches Stichwortverzeichnis sowie Mapping-Tabellen zu den Artikeln früherer Verordnungsentwürfe erleichtert. Mit einer Kommentar- und Notizfunktion ist das Workbook ein unverzichtbarer Begleiter für alle, die sich für die Umsetzung der Verordnung im Unternehmen oder bei Behörden verantwortlich zeichnen.
- 1999
Die Arbeit befaßt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen einer dezentralen Bearbeitung von EG-kartellrechtlichen Fällen durch die nationalen Kartellbehörden. Zunächst wird eine Dezentralisierung de lege lata untersucht. Insbesondere wird die Bekanntmachung der Kommission «über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Fällen im Anwendungsbereich der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag» kritisch gewürdigt. Derzeit ist vor allem eine Bearbeitung von bei der Kommission angemeldeten Verfahren problematisch. Die Bekanntmachung stellt insoweit keine zufriedenstellende Lösung dar. Es wird daher vorgeschlagen, langfristig eine Freistellungsbefugnis der nationalen Behörden anzustreben. Insgesamt setzt sich die Arbeit mit möglichen Zuteilungskriterien für die Arbeitsaufteilung auseinander. Insoweit werden vor allem die Grenzen der nationalen Ermittlungsbefugnisse und die Reichweite von nationalen Entscheidungen problematisiert. Letztlich ist eine Formulierung von Zuteilungskriterien davon abhängig, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Kommission entwickelt.